Toilettenpflicht in Gaststätten
Die Regelung über Toiletten in Gaststätten ist in Deutschland Ländersache. Die bislang geltenden Regelungen in den Gaststättenverordnungen der Länder wurden überwiegend im Zuge der Deregulierung aufgehoben.
Weiterhin gibt es die Versammlungsstättenverordnungen der Länder, die aber nur auf Gasträume für mehr als 200 Personen Anwendung finden.
Die aktuelle Rechtslage stellt sich wie folgt dar:
Gaststätten, die mehr als 200 Besucher fassen
Nach der überwiegenden Anzahl der Versammlungsstättenverordnungen der Länder müssen die Gaststätten getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben. Toiletten sollen in jedem Geschoss mit Besucherplätzen angeordnet werden. Abhängig von der jeweiligen Anzahl der Besucherplätze sind Toilettenbecken bzw. für Herren auch Urinale vorzusehen. Jeder Toilettenraum muss einen Vorraum mit Waschbecken haben.
Ferner wird eine ausreichende Anzahl von barrierefreien Toiletten verlangt, wobei je nach Bundesland mindestens eine je zehn bzw. zwölf der erforderlichen Toiletten barrierefrei sein sollte oder sogar muss.
Gaststätten, die weniger als 200 Besucher fassen
Für Gaststätten, die nicht der Versammlungsstättenverordnung unterliegen, gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur Einrichtung von Gästetoiletten. Allerdings kann nach dem Gaststättengesetz dem Gewerbetreibenden beim erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb die Auflage, beim erlaubnisfreien Gaststättengewerbe die Anordnung erteilt werden, Gästetoiletten einzurichten. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
In der Praxis wird für Gaststätten, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, vielfach die Bereithaltung von Gästetoiletten eingefordert. Auch für Gaststätten, die nur alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen anbieten, aber größer als 50 m² sind oder mehr als 50 Sitzplätze aufweisen, sind Gästetoiletten regelmäßig Pflicht. Die Anzahl der geforderten Toiletten richtet sich im Einzelfall nach Merkmalen wie der Anzahl der Sitzmöglichkeiten für Besucher oder der allgemeinen Größe der Gaststätte. Sobald Gästetoiletten vorhanden sind, wird vielfach die Trennung nach Geschlechtern verlangt.
Besteht keine Toilettenpflicht, ist auf einem Schild am Eingang der Gaststätte darauf hinzuweisen, dass es keine Gästetoiletten gibt. Ist trotzdem eine Toilette vorhanden, muss diese als Personaltoilette ausgewiesen sein.
Wann ist eine Gaststätte verpflichtet, barrierefreie Toiletten bereitzustellen?
Grundsätzlich besteht nach den jeweiligen Landesbauordnungen die Pflicht, dass die für Gäste bestimmten Räume von behinderten Menschen barrierefrei genutzt werden können. Für sie muss wenigstens ein Toilettenraum, der entsprechend gekennzeichnet ist, vorhanden sein. Ausnahmen gelten für unter Denkmalschutz stehende Gebäude oder für Bestandsbauten, wenn die Anforderungen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können.
Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Gewerbebehörde, die in jedem Fall - in der Regel im Rahmen des Erlaubnisverfahrens - abschließend darüber entscheidet, ob und wie viele Toiletten Sie in Ihrer Gaststätte einrichten müssen.
Hinweis: Das Merkblatt ist eine Zusammenfassung, enthält erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl das Merkblatt mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.