Handelsvertreterrecht
In fremdem Namen und für fremde Rechnung
Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig für einen anderen Unternehmer tätig ist und in dessen Namen und für dessen Rechnung Geschäfte vermittelt oder abschließt. Der Handelsvertreter unterscheidet sich dadurch vom Händler, der im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelt, ebenso wie vom Kommissionär, der zwar ebenfalls für fremde Rechnung, aber im eigenen Namen handelt.
Im Gegensatz zu angestellten Handlungsreisenden sind Handelsvertreter selbstständig tätig.
Anders als ein Handelsmakler, der Geschäfte von Fall zu Fall für verschiedene Unternehmer erledigt, ist ein Handelsvertreter ständig für einen oder mehrere bestimmte Unternehmer tätig. Allerdings können die verschiedenen Vertriebswege auch kombiniert werden (z.B. Handelsvertretung und Eigengeschäft).
Die IHK Lippe ist Ihnen behilflich, Ihre Unternehmung einem Vertriebsweg korrekt zuzuordnen. Wir zeigen Ihnen auf, welche juristischen Auswirkungen das Ergebnis der Zuordnung hat (Anwendbarkeit des HGB, Rechtsbeziehung zum Geschäftspartner, Haftungs- und Gewährleistungsfragen gegenüber dem Endkunden, Status im Sozialversicherungsrecht, etc.)
In unserer Merkblattsammlung finden Sie ausführliche Hinweise zum Thema.