Firmen- und Gesellschaftsrecht
Vom Wesen des Handelsregisters
Ein wichtiges Instrument der Sicherheit im Wirtschaftsverkehr ist das bei den Amtsgerichten geführte Handelsregister. Unternehmen, die über den sogenannten kleingewerblichen Umfang hinausgewachsen sind, aber auch alle Kapitalgesellschaften (zum Beispiel Aktiengesellschaft und GmbH) werden in das Handelsregister eingetragen. Auch kleingewerbliche Unternehmer können sich dort freiwillig eintragen lassen und haben dann alle Rechte und Pflichten von Vollkaufleuten. Der Name des Unternehmens (die sogenannte Firma), der Sitz wie auch die vertretungsberechtigten Personen sind aus dem Handelsregister ersichtlich.
Für den Kreis Lippe wird das Handelsregister zentralisiert am Amtsgericht Lemgo geführt.
Bei der Entscheidung über die Eintragungspflicht und die Eintragungsfähigkeit ist Ihnen die IHK Lippe jederzeit behilflich. Das Registergericht stützt sich bei der Überprüfung der Firma auf unsere gutachterliche Stellungnahme. Holen Sie sich daher auf jeden Fall vor Eintragung ins Handelsregister eine firmenrechtliche Auskunft bei uns ein!
Handels- und Gesellschaftsrecht
- Wie gründe ich eine GmbH oder eine Kommanditgesellschaft?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafter?
- Wie sieht es mit der Haftung aus?
Diese Fragen und mehr werden durch das Handels- und Gesellschaftsrecht geregelt. Die IHK Lippe steht Ihnen mit Informationsmaterial, insbesondere mit Merkblättern sowie persönlichem Rat zur Seite.