Ausländerrechtliche Erlaubnisse
Wer als Ausländer:in nach Deutschland einreisen und hier ein Gewerbe anmelden oder eine unselbstständige Beschäftigung aufnehmen will, braucht verschiedene behördliche Genehmigungen.
Will sich ein/e Ausländer:in in Deutschland selbstständig machen, werden die Industrie- und Handelskammern von den Ausländerämtern aufgefordert, aus wirtschaftlicher Sicht zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Zur Stellungnahme werden ausführliche Angaben zur Existenzgründung und deren wirtschaftlicher Tragfähigkeit benötigt. Die IHK entscheidet nicht selbst über den Antrag. Diese Aufgabe obliegt dem Ausländeramt, das die von der IHK vorgetragenen wirtschaftlichen Gesichtspunkte in seine Beurteilung einfließen lässt. Zuständige Stelle ist der Kreis Lippe.
Zusätzliche Informationen zur selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeit von Ausländern geben Ihnen auch unsere Merkblätter.