EFRAG übermittelt seinen Voluntary SME-Standard an EU-Kommission
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ihren überarbeiteten Voluntary SME-Standard (VSME) an die EU-Kommission übermittelt. Diese wird prüfen, ob das Dokument ihrem Auftrag an EFRAG, einen freiwilligen KMU-Standard zu entwickeln, entspricht. Ein europaweiter Standard könnte – bei entsprechender Akzeptanz der Geschäftspartner – die Chance bieten, die mittelbare Belastung der nicht direkt berichtspflichtigen KMU einzudämmen. Der erste Entwurf des VSME wurde am 22.01.2024 veröffentlicht. Nach einer Konsultation wurde der Entwurf überarbeitet und nun an die EU-Kommission übermittelt. Die EU-Kommission wird sich den VSME ansehen und gegebenenfalls konsultieren, bevor er final veröffentlicht werden wird. Dabei können Änderungen, die gegebenenfalls auch in Zusammenhang mit dem von der EU-Kommission angekündigten sogenannten Omnibus-Verfahren zur Überarbeitung von Taxonomie-Verordnung, Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und Lieferkettenregulierung (CSDDD) stehen, möglich sein.
Über das weitere Verfahren wird informiert werden. EFRAG hat folgende Papiere veröffentlicht: