Vergabetransformationspaket und Bundestariftreuegesetz - Kabinettsbeschlüsse vom 27.11.2024

Am 27.11.2024 hat das Kabinett das Vergabetransformationspaket sowie das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Beide Gesetze sollen miteinander verkoppelt und im Eilverfahren behandelt werden.
Es ist zweifelhaft, ob diese beiden Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat noch abgeschlossen werden können. Beide Gesetze sind jedenfalls im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Aus Sicht der Wirtschaft wäre es besser, wenn beide Gesetze nicht kämen. Beide Gesetzgebungsvorhaben werden zu einem enormen Bürokratieaufbau statt -abbau führen. Zwar gibt es im Vergabetransformationspaket ein paar kleine Verbesserungen zugunsten von Unternehmen, aber im Ergebnis überwiegen die Belastungen.
Die Pressemeldung des BMWK zum Kabinettsbeschluss des Vergabetransformationspaketes finden Sie unter BMWK - Reform des Vergaberechts vom Bundeskabinett beschlossen, den Regierungsentwurf unter Kabinettvorlage_2009229.pdf.
Die Pressemeldung des BMAS zum Bundestariftreuegesetz mit Link Regierungsentwurf finden Sie unter Vergaben des Bundes zu Tarifbedingungen - BMAS.
Die DIHK-Stellungnahmen zu den beiden Referentenentwürfen finden Sie hier.