Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz

Am 06.08.2025 ist der Regierungsentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vom Kabinett beschlossen worden. Der vorangegangene Referentenentwurf war erst am 22.07.2025 veröffentlicht und in eine Verbändekonsultation mit äußerst kurzer Stellungnahmefrist gegeben worden.
Der Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz basiert im Wesentlichen auf dem Gesetzentwurf der Vergaberechtsreform aus der letzten Legislaturperiode. In Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrags wurden dabei insbesondere folgende Anpassungen vorgenommen:
  • Die zuvor vorgesehene Beschränkung des Losgrundsatzes wurde gestrichen. Stattdessen wird eine neue Abweichungsmöglichkeit vom Losgrundsatz geschaffen, die auf dringliche Infrastrukturvorhaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert die EU-Schwellenwerte um das 2,5-Fache übersteigt, beschränkt wird (§ 97 GWB).
  • Die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung wird um ausdrückliche Vorgaben zur Beschaffung von klimafreundlichen Produkten erweitert (§ 113 GWB).
  • Die zuvor vorgesehenen verpflichtenden Vorgaben zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren werden gestrichen (zuvor in einem neuen § 120a GWB vorgesehen).
  • Die Direktauftragswertgrenze für Vergaben des Bundes wird auf 50.000 Euro erhöht (§ 55 BHO). Als Folgeänderung werden die Schwellenwerte für die Meldepflicht an die Vergabestatistik (§ 2 VergStatVO) und die Abfragepflicht des Wettbewerbsregisters (§ 6 WRegG) auf 50.000 Euro erhöht.
  • Bei Nachprüfungsverfahren wird die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel gestrichen (§ 173 GWB und Folgeänderungen).
Außerdem wurden die im Vergabetransformationspaket der letzten Legislatur vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Verteidigungsbeschaffung in das separate Vorhaben „Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr“ überführt. Zu diesem Gesetzgebungsverfahren gibt es zwischenzeitlich auch bereits einen Kabinettsbeschluss.
Die DIHK hat sich kritisch zur Aufweichung des Losgrundsatzes, zur erheblichen Anhebung der Wertgrenze sowie zum Wegfall der aufschiebenden Wirkung im Nachprüfungsverfahren geäußert. Die Vereinfachungen für Bieter reichen aus Sicht der Wirtschaft nicht aus. Es bedarf dringend weiterer Anstrengungen, um Vergabeverfahren für Unternehmen einfacher und damit attraktiver zu machen.
Die Stellungnahme zum RefE des Vergabebeschleunigungsgesetzes vom 28.07.2025 sowie die ergänzend in Bezug genommene Stellungnahme zum RefE des Vergabetransformationspaketes vom 25.10.2024 finden Sie auf der DIHK-Homepage unter DIHK-Positionen zu nationalen Gesetzesvorhaben