Kabinettsbeschluss: Anhebung der Unterschwellen-Wertgrenzen
Nachdem am 27.11.2024 der Kabinettsbeschluss zum Vergabetransformationspaket zwar beschlossen wurde, aber die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass das Gesetzgebungsverfahren im parlamentarischen Verfahren in dieser Legislaturperiode nicht mehr zum Ende gebracht werden wird, hat das Kabinett in seiner Sitzung am 11.12.2024 Verwaltungsvorschriften zu den Wertgrenzen für Direktvergaben beschlossen.
Hintergrund ist, dass die bisherigen Krisen-Verwaltungsvorschriften zu den erhöhten Direktvergabe-Wertgrenzen zum Jahresende auslaufen. Daher hat das BMWK nun vorgeschlagen, statt einer „einfachen“ Verlängerung zumindest die Wertgrenzen aus dem Kabinettsbeschluss zum Vergabetransformationspaket mittels Verwaltungsvorschrift wirksam werden zu lassen. Dem hat das Kabinett nun zugestimmt. D. h., die Wertgrenzen für Vergabestellen des Bundes für den Liefer- und Dienstleistungsbereich werden auf 15.000 EUR hochgesetzt. Für den Baubereich sollen erstmal die bisherigen Krisen-Wertgrenzen um ein Jahr verlängert werden. Dazu soll aber auch noch der DVA eingebunden werden.
Diese Verwaltungsvorschriften sind zunächst auf ein Jahr befristet.