Staatliche Beihilfen: Überarbeitung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – Sondierung und öffentliche Konsultation der EU-Kommission gestartet
Die EU-Kommission hat im Zusammenhang mit der anstehenden Überarbeitung und Verlängerung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGVO) die Gelegenheit zu Rückmeldungen gegeben. Bis zum 06.10.2025 können Beiträge direkt gegenüber der EU-Kommission im Rahmen der Sondierung sowie im Rahmen der zeitgleich stattfindenden öffentlichen Konsultation in der Form eines Fragebogens eingereicht werden.
Grundsätzlich sind Fördermittel, die unter den Tatbestand des Art. 107(1) AEUV fallen, vom Mitgliedstaat bei der Kommission anzumelden und nicht durchzuführen, bevor die Kommission einen Genehmigungsbeschluss erlassen hat. Von der generellen Notifizierungspflicht gibt es jedoch Ausnahmen. Von Relevanz ist vor allem die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Nach der AGVO sind bestimmte Beihilfegruppen von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung und Genehmigung durch die EU-Kommission freigestellt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen für die Vereinbarkeit der Regelung mit dem Binnenmarkt erfüllen. Ohne Verlängerung würde die AGVO am 31.12.2026 auslaufen, Artikel 1 Absatz 57 Verordnung (EU) 2023/1315 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014.
Im Rahmen der Überarbeitung der AGVO verfolgt die EU-Kommission nach eigenen Angaben in ihren Sondierungsunterlagen mehrere Ziele: Neben der Vereinfachung der Regelungen und einer Reduktion des Verwaltungsaufwandes für die Mitgliedstaaten werde eruiert, in der AGVO den jüngsten politischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. U. a. stehe die Initiative im Zusammenhang mit der Überprüfung der Vorschriften über staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI), welche darauf gerichtet sei, den Mitgliedstaaten die Förderung energieeffizienten und erschwinglichen Wohnraums einfach und schnell zu ermöglichen. Auch beabsichtige die EU-Kommission, die im Rahmen der Evaluierung der Beihilfevorschriften ergangene Empfehlung zur weiteren Straffung des Rechtstextes aufzugreifen. Die Eignungsprüfung wurde 2020 durchgeführt.