Rechtsausschuss im EU-Parlament entscheidet über Omnibus I zur Nachhaltigkeit und wird von Plenum (zunächst) gebremst

Nachdem der Rat bereits im Sommer eine politische Einigung zum sog. Omnibus I, welcher u. a. die bisherige Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vereinfachen will, gefasst hat, hat nun der Rechtsausschuss des EU-Parlaments seine Perspektive beschlossen.
Der Rechtsausschuss hat sich – entsprechend seiner Sitzung am 13.10.2025 – auf folgende wesentliche Änderungen geeinigt:
Zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen künftig Unternehmen, die von der Rechnungslegungsrichtlinie erfasst sind und mehr als 1.000 Mitarbeiter und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz haben, verpflichtet werden. Diese Schwellenwerte sollen auch für Gruppen gelten. Auf diese Schwellenwerte hatte sich auch der Rat geeinigt. Ausgenommen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung, auch von der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, sollen Finanz-Holdings nach Art. 2 Abs. 15 der Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EU) sein. Berichtspflichtige Unternehmen sollen von ihren Geschäftspartnern unterhalb der Schwellenwerte von 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. EUR Nettoumsatz keine über den Voluntary SME-Standard (VSME) hinausgehenden Informationen einfordern. Informationen, die auf andere Zwecke als die Nachhaltigkeitsberichterstattung basieren, sollen von dieser Regelung nicht betroffen sein. Erhält das berichtspflichtige Unternehmen nicht die nötigen Informationen über seine Wertschöpfungskette, so soll es seine Anstrengungen, diese zu erhalten, die Gründe dafür, dass es sie nicht erhalten hat und seine Strategie, wie es diese Informationen zukünftig erhält, darlegen. Soweit möglich, soll das Unternehmen die nicht vorhandenen Informationen schätzen.
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll sich an der Richtlinie (EU) 2016/943 orientieren. Die Regelungen zur optionalen Taxonomie im Omnibus-Vorschlag sollen gestrichen werden und freiwillige sektor-spezifische Leitlinien für die Wesentlichkeitsanalyse von der Kommission entwickelt werden. Ein neues Portal der EU-Kommission soll digitale Lösungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung als one-stop-shop für Unternehmen ermöglichen. Berichtspflichtige Unternehmen sowie die Unternehmen aus den Wertschöpfungsketten sollen dort alle Informationen sowie Templates mit Schnittstellen vorfinden.
Das Plenum des EU-Parlaments hat sich am 22.10.2025 gegen die Aufnahme der Trilog-Verhandlungen zwischen Rat und EU-Parlament ausgesprochen. Folglich wird die Position des EU-Parlaments zum sog. Omnibus I voraussichtlich am 12./13.11.2025 erneut zur Diskussion und Abstimmung stehen.