Regierungsentwurf zum 3. UWG-Änderungsgesetz (Umsetzung EmpCo-RL – Greenwashing)
Am 04.09.2025 hat das Kabinett den Regierungsentwurf für das 3. UWG-Änderungsgesetz zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (Greenwashing) beschlossen.
Nach der Verbändekonsultation, an der sich auch die DIHK mit einer Stellungnahme beteiligt hat, weist der Regierungsentwurf (Reg-E) einige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf (Ref-E) auf:
-
Anhang Nr. 33 – Dark Patterns:Nachdem der deutsche Ref-E drei mögliche Varianten aufgenommen hatte, obwohl nach europäischem Recht nur eine umgesetzt werden muss, enthält der Reg-E nun (wieder) eine einzige unzulässige Handlung, nämlich das stärkere Hervorheben einer Auswahlmöglichkeit, wenn der Verbraucher beim Abschluss eines Finanzdienstleistungsvertrags über das Internet aufgefordert wird, eine Entscheidung zu treffen.
- Die Kritik der DIHK, dass es eine Doppeldefinition „Waren“ gibt, wurde aufgegriffen: Im RegE wurde die frühere Version aus § 2 Abs. 2 Nr. 6 gestrichen.
Nicht geändert wurde § 5 Abs. 2 Nr. 1 – die Wirtschaft hatte diesbezüglich für eine Beschränkung auf das Verhältnis B2C geworben. Bei anderen Punkten, wie z.B. dem Abverkauf, war es schwierig, eine im EU-Recht nicht vorgesehene Regelung zu ermöglichen. Insoweit wird jedoch nun in der Begründung auf die bestehende BGH-Rechtsprechung bei Unverhältnismäßigkeit verwiesen (s. S. 44 Reg-E).
Weiterer Zeitplan dieses Gesetzgebungsverfahrens:
- 17.10.2025: Beschlussfassung etwaiger Änderungsanträge im Bundesrat
- 45. KW: 1. Lesung Bundestag
Voraussichtlich in 51. KW: 2/3. Lesung Bundestag (ambitioniert aber machbar, Verzögerungen denkbar)