Entwürfe der überarbeiteten Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards liegen vor

EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) hat entsprechend des Auftrags der EU-Kommission im Rahmen des sog. Omnibus I zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Entwürfe für die überarbeiteten Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) zur Konsultation gestellt. Bis zum 29.09.2025 können Anmerkungen gegenüber EFRAG eingereicht werden.
Die ESRS sind bindend für die nach der sog. CSRD zum Nachhaltigkeitsbericht verpflichteten Unternehmen. Derzeit werden im Rahmen des sog. Omnibus I Vereinfachungen auch der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) selbst diskutiert. Auch Änderungen zum Anwendungsbereich, damit zu den zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen, stehen zur Diskussion. Die Beratungen im EU-Parlament dauern noch an. Parallel dazu werden die von EFRAG überarbeiteten ESRS zur Diskussion und Konsultation gestellt.
Die Entwürfe der überarbeiteten ESRS, Erläuterungen zu den Änderungen sowie weitere Materialien finden Sie hier. In den Log of Amendments zu jedem Standardentwurf finden sich die mit Änderungsfunktion gekennzeichneten Veränderungen inkl. Begründung. Den EFRAG-Fragebogen finden Sie hier.