Stellungnahme der DIHK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
Die DIHK hat am 10.10.2025 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) abgegeben. Darin erkennt die DIHK zwar die Notwendigkeit einer Modernisierung der Haftungsvorschriften für Produkte im digitalen Zeitalter an. Der vorgelegte Referentenentwurf zur Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates geht jedoch einerseits materiellrechtlich über die unionsrechtlichen Vorgaben hinaus, indem er den Anwendungsbereich über das erforderliche Maß ausweitet. Andererseits bleibt der Referentenentwurf in prozessrechtlicher Hinsicht hinter den vom Unionsrecht vorgesehenen Möglichkeiten zurück und lässt für das deutsche Recht zugeschnittene prozessuale „Safeguards“ vermissen, die die Geschäftsgeheimnisse und damit die Innovationsfähigkeit deutscher Unternehmen schützen könnten. Dies kann zu einer Verteuerung der erfassten Produkte und im Ergebnis zu einer Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland innerhalb der EU führen. Die Änderungen der Beweislast, die in der weiten Form der Umsetzung nicht durch die Richtlinie zwingend vorgegeben sind, werden zu einem unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand führen. Insgesamt droht mit der Aufhebung des Selbstbehaltes, der Aufnahme der EU-Produkthaftungsrichtlinie in die Zugänglichkeit für Sammelklagen, der Beweiserleichterung und dem Fehlen einer Regulierung des in-camera-Verfahrens, sowie der in Deutschland wie in Europa weitgehend fehlenden Regulierung der Drittfinanzierung von Kollektivklagen, die Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie zu einer erheblichen Ermutigung für Kollektivklagen in Deutschland zu werden und sich so im Ergebnis negativ auf den Rechtsstandort Deutschland auszuwirken. Die punktuellen Verbesserungen für den Schutz geschädigter Personen treten in einer Gesamtabwägung hinter die negativen Auswirkungen zurück. Es wird daher in der Stellungnahme angeregt, den Referentenentwurf nochmals für diese Problematik einem Praxischeck durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zur Prüfung vorzulegen, da er deren öffentlich benannten Zielsetzungen insoweit widerspricht.
