Korrektur in der Juni-Ausgabe
In der Juni-Ausgabe des Newsletters InfoRecht (Nr. 06) haben wir über die JuMiKo 2025 berichtet. Unter „Sonstige Beschlüsse der JuMiKo mit Relevanz für die Wirtschaft“ führten wir u. a. einen Beschluss zum Wiederaufgreifen des Unternehmenssanktionsrechts auf. Richtig ist zwar, dass eine entsprechende Beschlussvorlage auf Betreiben Mecklenburg-Vorpommerns auf die Tagesordnung gesetzt worden war. Jedoch erlangte diese nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen. Insoweit hat die JuMiKo keine Empfehlung zum Wiederaufnehmen des Vorhabens beschlossen. Bei der Gelegenheit sei auch darauf hingewiesen, dass das in den vergangenen Legislaturperioden umstrittene Unternehmenssanktionsrecht im aktuellen Koalitionsvertrag nicht erwähnt wird.
Für den Hinweis bedanken wir uns bei der aufmerksamen Leserschaft.