Entschließung des Europäischen Parlaments zur Umsetzung und Straffung der EU-Binnenmarktvorschriften zur Stärkung des Binnenmarkts
In der am 11.09.2025 vom Europäischen Parlament angenommenen Entschließung werden u. a. die Stärkung des Binnenmarktes zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des weltweiten Einflusses der EU thematisiert, sowie die Straffung und Vereinfachung von Rechtsvorschriften, deren bessere Umsetzung und konsequente Durchsetzung im Interesse eines berechenbaren und wettbewerbsorientierten Unternehmensumfelds. Aus rechtspolitischer Sicht bedeutend sind die Ausführungen zur Erschließung des vollen Potentials des Binnenmarktes. Im Zusammenhang mit der grenzübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen wird vom Europäischen Parlament die Digitalisierung der gemäß Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erforderlichen A1-Bescheinigung nachdrücklich unterstützt. Ziel sei die Straffung des Verfahrens, para 21.
Zu Kenntnis genommen wird vom Europäischen Parlament die Absicht der EU-Kommission, eine „28. Rechtsordnung“ vorzuschlagen, die darauf abziele, ein Geschäftsumfeld zu schaffen, welches das Wachstum sowie die Expansion von KMU, inklusive kleinerer und innovativer Unternehmen, unterstütze und um so die Wettbewerbsfähigkeit der EU weltweit zu fördern. Im Zusammenhang mit dem sog. 28. Regime wird vom Europäischen Parlament festgestellt, dass diese neue „EU-weite Rechtsordnung“ die Entwicklung sowie den Einsatz der zukünftigen Europäischen Brieftasche für Unternehmen erleichtern könnte, para 26.
Darüber hinaus wird die EU-Kommission vom Europäischen Parlament dazu aufgefordert, „verschiedene Methoden zur Beseitigung territorialer Angebotsbeschränkungen zu prüfen, einschließlich nicht gesetzlich vorgeschriebener Beschränkungen wie unverhältnismäßiger Sprachanforderungen für die Produktkennzeichnung, da sie [aus Sicht des Europäischen Parlaments] anhaltende Hindernisse darstellen, die den Wettbewerb einschränken und sich auf die Lebenshaltungskosten auswirken“, para 19.
Auch ist das Europäische Parlament der Auffassung, dass der Binnenmarkt in Krisenzeiten ein wichtiges Instrument sei, wenn die Mitgliedstaaten koordiniert handelten, unter Inbezugnahme von IMERA, der Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts (Verordnung (EU) 2024/2747), para 22.
Weitere Themenpunkte bilden die Nutzung von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz für Wachstum und Governance sowie die Verbesserung des Verbraucherschutzes im digitalen Zeitalter. Im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz wird vom Europäischen Parlament eine wirksame Durchsetzung von Rechtsschutzmechanismen für Verbraucher, „einschließlich derjenigen über kollektive Rechtsbehelfe“ gefordert. Zudem betont das Europäische Parlament, wie wichtig aus seiner Sicht die Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Verordnung (EU) 2017/2394) sei, um die grenzüberschreitende Durchsetzung zu verbessern sowie um „gegen unlautere Verhaltensweisen, insbesondere von Händlern aus Drittländern, vorzugehen“, para 40.
