Nachhaltigkeitsberichterstattung: Änderung der Übergangsvorschriften für die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) – sog. quick fix veröffentlicht
Die delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 zu den Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) enthält verschiedene Übergangsvorschriften bzw. sog. phase-ins in ESRS 1 Appendix C. Diese Erleichterungen können bisher für die Geschäftsjahre 2024 oder teilweise auch für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 in Anspruch genommen werden. Teilweise sind diese auch nur für Unternehmen vorgesehen, die bis zu 750 Mitarbeiter haben.
Diese Erleichterungen werden verlängert. Bestimmte Erleichterungen, die bisher nur für Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitern galten, sollen nun für alle Unternehmen der sog. „ersten Welle“ gelten. Diese Änderungen der delegierten Verordnung sind am 11.07.2025 veröffentlicht worden. Unternehmen der ersten Welle sind kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie bestimmte entsprechende Konzernunternehmen.
Rat und Parlament haben nun die Möglichkeit, diese Änderung zu prüfen und ggf. auch ein Veto einzulegen. Erst wenn die entsprechende Frist abgelaufen ist, oder Rat und Parlament signalisiert haben, kein Veto einzulegen, kann der delegierte Rechtsakt zur Änderung der ESRS Set 1 im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Die entsprechenden Dokumente finden Sie hier: