RefE zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie zur Werbung mit Umweltaussagen
Das BMJV hat am 07.07.2025 die Verbändekonsultation zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eröffnet, mit dem die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (sog. EmpCo-Richtlinie) umgesetzt werden soll. Inhaltlich geht es um die Werbung mit Umweltaussagen und die Verhinderung von Greenwashing.
Die Schwerpunkte sind:
- strengere Anforderungen für die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen (Belegbarkeit),
- bei Werbeaussagen über künftige Umweltaussagen (konkreter, öffentlich einsehbarer und durch externen Sachverständigen überprüfter Umsetzungsplan erforderlich),
- besondere Anforderungen für Aussagen über die Kompensation von Treibhausgasen
(Unzulässigkeit von produktbezogenen CO₂-Kompensationsaussagen), - klare Regelungen für die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln (müssen durch staatliche Stelle festgesetzt sein oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen),
- Werbeverbote für Produkte mit bewusst begrenzter Haltbarkeit (Obsoleszenz),
- das Verbot von manipulativen Online-Designmustern bei Finanzdienstleistungsverträgen (sog. Dark Patterns)
Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter BMJV - Gesetzgebung - Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Die DIHK hat – wie bereits zu dem vorausgegangenen Diskussionsentwurf zu diesem Gesetz – eine gemeinsame Verbändestellungnahme mit mehreren Wirtschaftsverbänden abgegeben. Diese Stellungnahme zum 3. UWG-Änderungsgesetz vom 25.07.2025 finden Sie auf der DIHK-Homepage unter DIHK-Positionen zu nationalen Gesetzesvorhaben.