EU-Kommission stellt jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der Union mit Binnenmarktdimension vor

Der seit 2020 jährlich veröffentlichte Bericht der EU-Kommission über die Rechtsstaatlichkeit beabsichtigt, wichtige Entwicklungen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten aufzuzeigen. Dafür wird für jeden EU-Mitgliedstaat und mittlerweile auch für jedes Erweiterungsland ein sog. Länderkapitel erstellt. Bisher basierte der Bericht auf vier Säulen, nämlich dem Justizsystem; dem Rahmen für die Korruptionsbekämpfung; Medienpluralismus und Medienfreiheit sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung.
Der nun vorgestellte Bericht enthält zum ersten Mal, wie bereits von der EU-Kommissionspräsidentin in ihren politischen Leitlinien vom Sommer 2024 angekündigt, eine Binnenmarktdimension, die sich über alle vier Säulen des Berichts erstreckt. Damit wird die wirtschaftliche Dimension der Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben. Denn aus Sicht der EU-Kommission hätten ein wirksames Justizsystem, die Bekämpfung von Korruption, „good governance“, Rechtssicherheit und eine intakte Gesetzgebung erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Sie prägten das geschäftliche Umfeld für Unternehmen und beeinflussten Investitionsentscheidungen. Auch würden sie sich auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts auswirken und beeinflussten dadurch das Wirtschaftswachstum sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen.