Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2026 vorgestellt: Überblick zu den rechtpolitischen Themen

Am 21.10.2025 hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2026 vorgestellt. Aus rechtspolitischer Sicht bedeutend ist, dass sich die EU-Kommission dazu bekennt, bis 2028 das volle Potential des Binnenmarktes freisetzen zu wollen. Bereits in ihrer Rede zur Lage der Union 2025 am 10.09.2025 hatte die EU-Kommissionspräsidentin angekündigt, dass die EU-Kommission beabsichtige, einen Fahrplan für den Binnenmarkt bis 2028 vorzulegen. Die „Single Market Roadmap“ solle sich insbesondere auf die Bereiche Kapital, Dienstleistungen, Energie, Telekommunikation, das 28. Regime und eine sog. fünfte Grundfreiheit fokussieren. Die Ermöglichung einer sog. „fünften Grundfreiheit“ für Wissen und Innovation durch den Europäischen Forschungsraum (European Research Area / ERA) wird auch im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2026 aufgenommen. Noch ist unklar, was genau darunter zu verstehen sein wird. Auf die Details wird es ankommen.
Nach Angaben der EU-Kommission solle das Agieren sowie der Zugang zu Finanzierung für alle Unternehmen einfacher werden, inklusive innovativer Unternehmen, Start-ups und KMU. Die EU-Kommission werde ein sog. 28. Regime für alle Unternehmen, die grenzüberschreitend im Binnenmarkt tätig sind, einführen. Auch beabsichtige die EU-Kommission, die noch ausstehenden Vorschläge zur Vervollständigung der Spar- und Investitionsunion vorzustellen. Dazu zähle u. a. die Stärkung der Rechte von Gesellschaftern.
Zudem wolle die EU-Kommission die Überarbeitung der Leitlinien zur Bewertung von Unternehmenszusammenschlüssen abschließen, um Unternehmen klare, aktuelle und positive Anleitungen darüber zu geben, wann erwartet wird, dass Operationen, Innovationen, Resilienz und Investitionen fördern. Zugleich solle an den Kernzielen der Fusionsregeln – dem Schutz von Märkten und europäischen Verbrauchern - festgehalten werden.
Auch werde die EU-Kommission die Regeln zu unfairen Handelspraktiken in der Lebensmittelkette aktualisieren. Mit dem Digital Fairness Act sollen aus Sicht der EU-Kommission noch ausstehende unfaire und irreführende Verbraucherpraktiken angegangen werden.
Weiterhin beabsichtigt die EU-Kommission, administrative Hindernisse abzubauen und deutet eine neue Serie von Vereinfachungsinitiativen sowie Omnibus-Pakete an. Die digitale Gesetzgebung und der Datenschutz solle modernisiert werden. Auch sollen die Regeln zur öffentlichen Auftragsvergabe vereinfacht werden.
Noch immer hat die EU-Kommission ihren Verordnungsvorschlag zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sowie ihren Richtlinienvorschlag über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen), den sog. Green Claims Richtlinienvorschlag, nicht auf die Liste der Dossiers gesetzt, die sie zurücknehmen möchte.