Genehmigungspflicht des Beitritts eines Minderjährigen zu einer Familiengesellschaft

Der schenkungsweise Beitritt eines Minderjährigen in eine Vermögensverwaltungs-KG unterliegt nur dann der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 3 Alt. 2 BGB, wenn die Gesellschaft den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts bezweckt. Entscheidend ist daher nicht die Rechtsform der Gesellschaft, sondern allein, ob der Gesellschaftsvertrag inhaltlich auf den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ausgerichtet ist.

Eine familiengerichtliche Genehmigung ist daher bei einem Beitritt zu einer lediglich vermögensverwaltenden Familiengesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft zumindest dann nicht erforderlich, wenn keine erheblichen Vermögenswerte, insbesondere mehrere Immobilien, verwaltet und dem Minderjährigen keine zusätzlichen Pflichten auferlegt werden, die den Beitritt nicht als rein rechtlich vorteilhaft bewerten lassen.

Beschluss des OLG Dresden vom 25.04.2018
17 W 160/18
NJW-RR 2019, 29