EU: Verlängerung der EU-Stahlschutzmaßnahmen

Am 09.02.2024 hat die Kommission eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die Schutzmaßnahme für die Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse über den 30. Juni 2024 hinaus verlängert werden sollte.
Die Einleitung des Verfahrens geht auf einen begründeten Antrag von vierzehn EU-Mitgliedstaaten zurück. Alle interessierten Parteien (einschließlich der ausführenden Hersteller und Regierungen von Drittländern sowie der Verwender, Einführer und Hersteller in der EU) haben bis zum 26. Februar 2024 Zeit, ihren Standpunkt darzulegen. Sie können auch zu den Stellungnahmen anderer Parteien Stellung nehmen. Die Kommission hat außerdem Fragebögen an EU-Hersteller verschickt, um ihre wirtschaftliche Lage zu bewerten. Nach den WTO-Regeln kann eine Schutzmaßnahme nur für eine maximale von 8 Jahren gelten - im Falle der EU-Stahlschutzmaßnahmen ist dies der 30. Juni 2026, sodass eine mögliche Verlängerung maximal zwei weitere Jahre betragen könnte.
Quelle: DIHK