Pan-Europa-Mittelmeerzone (PEM): Neue Ursprungsregeln

Das Regionale Übereinkommen hat einen zollfreien Handelsraum, die Pan-Euro-Med-Zone (PEM) geschaffen. Dort gelten einheitliche Ursprungsregeln und eine einheitliche Dokumentation für Ursprungswaren der beteiligten Länder.
Reform des Regionalen Übereinkommens (PEM neu)
Da sich die Regelungen der PEM-Zone als zu kompliziert herausgestellt haben, wurden diese reformiert und deutlich vereinfacht. Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt L/2024/390 den Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023 zur Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (revidiertes regionales Übereinkommen - neueste geltende Fassung). Dieses tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Da zum 1. Januar 2025 noch nicht alle Freihandelsabkommen in der PEM-Zone einen dynamischen Verweis auf das PEM-Übereinkommen in seiner aktuellen und dann auch revidierten Fassung vorsehen werden, gelten auch nach dem 1. Januar 2025 voraussichtlich zwei Systeme an Ursprungsregeln in der PEM-Zone:
  1. Ursprungsregeln des revidierten Übereinkommens ("revised rules", diese entsprechen im Wesentlichen den jetzigen Übergangsregeln)
  2. Ursprungsregeln des aktuellen bzw. "altem" PEM-Übereinkommens
Damit tritt das revidierte PEM-Übereinkommen zwar wie geplant zum 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt die derzeit geltenden Übergangsregeln, dennoch bleiben vorerst auch die Ursprungsregeln des alten PEM-Übereinkommens gültig und können parallel bis zum 31. Dezember 2025 angewendet werden.
Welche Ursprungsregeln im jeweiligen Fall zur Anwendung gelangen, hängt vom Handelspartner bzw. vom Freihandelsabkommen ab. Die Kommission hat mit Amtsblatt C/2025/2459 eine aktualisierte Matrix herausgegeben, aus der die Kumulierungsmöglichkeiten abgelesen werden können. Informationen zu den entsprechenden Unterlagencodierungen bei der Einfuhr können der ATLAS-Info 0718/25 entnommen werden.
Durch die Verlängerung der Übergangsfrist bis 1. Januar 2026 gelten die alten und die neuen Ursprungsregelungen weiterhin parallel. Daher müssen die Handelspartner weiterhin eindeutig darauf hingewiesen werden, dass die neuen Regeln verwendet worden sind. Bis zum 31. Dezember 2025 müssen die nach dem revidierten Regionalen Übereinkommen ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 in Feld 7 sowie Ursprungserklärungen am Ende den Vermerk "REVISED RULES" in englischer Sprache enthalten. Davor erstellte Dokumente gelten grundsätzlich weiter.
Erleichterte Ursprungsregeln
Die reformierten Ursprungsregeln umfassen u. a. Die produktspezifischen Listenregeln werden vereinfacht.
  • Wegfall der Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED.
  • Es soll eine Vollkumulation eingeführt werden.
  • Die No-Drawback-Regel soll abgeschafft werden - die Möglichkeit der Zollrückerstattung wäre somit einfacher.
  • Der Ab-Werk-Preis sowie der Wert der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft sollen anhand von Durchschnittswerten eines Steuerjahres berechnet werden können.
  • Die Werttoleranz von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft wird von 10 auf 15 Prozent erhöht.
  • Die Regel der unmittelbaren Beförderung wird durch die Nichtveränderungsregel ersetzt.
  • Die Listenregeln für Industrieerzeugnisse werden vereinfacht.
  • Bei Verwendung des Wertkriteriums wird der zulässige Anteil an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft von 40 auf 50 Prozent des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses erhöht.
  • Grenzüberschreitende Durchlässigkeit, um die Anwendung der revidierten Ursprungsregeln zu vereinfachen: So können Ausführer, die die revidierten Ursprungsregeln anwenden, auch dann kumulieren, wenn ihre Lieferanten die alten Ursprungsregeln anwenden.
Die neuen Regeln werden in das Warenursprungs- und Präferenzportal des Zolls eingearbeitet.
Auf ihrer Webseite hat die Europäische Kommission Leitfaden zum Umgang mit den Ursprungsregeln / Übergangsregeln veröffentlicht auch der Zoll berichtet in einer Fachmeldung zu diesem Thema.
Quellen: GTAI, IHK Region Stuttgart, zoll.de