BAFA: Gebühren im Bereich Exportkontrolle

Ab dem 1. Januar 2024 werden für bestimmte Leistungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bereich Exportkontrolle Gebühren erhoben. Dies regelt eine neue Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). 
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert,  wurde die Besondere Gebührenverordnung für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung am 15. September 2023 im Bundesgesetzblatt 248 verkündet. Das BAFA hat auf seiner Homepage detaillierte Informationen zum Thema veröffentlicht.
Quelle: DIHK, BAFA