BAFA: Weitere Maßnahmen zur Optimierung der Exportkontrolle

Wie in der gemeinsamen Pressemitteilung vom 29. Dezember 2023 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angekündigt, werden weitere Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren im Bereich der Exportkontrolle eingeführt. Neben einer Stärkung der Entscheidungsbefugnisse des BAFA werden Genehmigungsverfahren durch Anpassung bestehender und die Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen weiter gestrafft.
Zu diesen Maßnahmen zählen vor allem eine Überarbeitung der bereits bestehenden nationalen Allgemeinen Genehmigungen sowie die Bekanntgabe von drei neuen Allgemeinen Genehmigungen. Diese Änderungen sowie die drei neuen Allgemeinen Genehmigungen treten am 8. Januar 2024 in Kraft.
Detaillierte Informationen hat das BAFA auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: BAFA