Algerien: Verbot des Transits und der Umladung über marokkanische Häfen

Der algerische Bankenverband ABEF informierte die algerischen Banken über das ab sofort gültige Verbot des Transits und der Umladung von Warenexporten nach Algerien über marokkanische Häfen. 
Bevor jegliche Bankdienstleistungen oder Lastschriften in Anspruch genommen werden, ist es erforderlich, algerische Importfirmen auf dieses Verbot hinzuweisen. Laut Mitteilung der ABEF kann somit sichergestellt werden, dass keine Umladung bzw. kein Transit über marokkanische Häfen erfolgt.
In der Praxis bedeutet dies, dass algerische Importeure ihre Fracht nicht mehr in Algerien verzollen können, falls die Transportschiffe über marokkanische Häfen fuhren oder dort Güter umgeladen wurden, wie es bei vielen Reedereien üblich ist.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer unter economique@ahk-algerie.org zur Verfügung.
Quelle: wko.at