Das elektronische Ursprungszeugnis

Elektronische Beantragung und Ausdruck von Ursprungszeugnissen und Außenwirtschaftsdokumenten im Unternehmen

Informationen zum Verfahren

Bei diesem Verfahren erfolgt der Ausdruck von Ursprungszeugnissen und sonstigen Bescheinigungen mit Faksimile von IHK-Dienstsiegel und Unterschrift in Ihrem Unternehmen.
Wenn Sie dieses Verfahren nutzen möchten, bitten wir Sie, einen Antrag nach beiliegendem Muster zu stellen. In diesem benennen Sie für das Verfahren verantwortlichen Mitarbeitenden, den/die eUZ-Administrator:in und Stellvertreter:in. Die benannten Personen sind unser Ansprechpartner:in im
Unternehmen und verantwortlich für die korrekte Abwicklung des Verfahrens. Personelle Veränderung des/der eUZ Administrators:in sowie des/der Stellvertreterin sind der IHK Lippe umgehend mitzuteilen.
Für die Teilnahme am Verfahren Ursprungszeugnis eUZweb benötigen Sie entweder
  • eine Nutzerkennung mit Passwort (kostenfrei)

    oder
  • eine Signaturkarte und -ausstattung. Informationen zu Kosten und Beantragung finden Sie hier
Zusammengefasst sind folgende Punkte bei der Abwicklung der elektronischen Beantragung zu berücksichtigen:
  • Firmenregistrierung im eUZ-Portal durch die IHK.
  • Den Zugang zum elektronischen Ursprungszeugnis eUZweb finden Sie im Internet unter folgender Adresse: http://euz.ihk.de/euzweb.
  • Es ist sicherzustellen, dass sowohl der/die eUZ-Administrator:in und der/die Stellvertreter:in über Kenntnisse der aktuellen Rechtslage im Ursprungsbereich verfügt und dafür sorgt, dass in seinem Verantwortungsbereich qualifizierte Mitarbeitende tätig sind.
  • Der/die eUZ-Administrator:in ist organisatorisch dafür zuständig, dass die Unternehmensmitarbeitenden, die im eUZ-System elektronische Dokumente bearbeiten sollen, Zugriff auf dieses System erhalten = „Onboarding“
  • Bitte verwenden Sie für den Ausdruck ausschließlich Ursprungszeugnisvordrucke ohne eingedruckte Seriennummer. Sie können diese speziellen Vordrucke bei uns oder bei Formularverlagen kaufen.
  • Sofern Sie die Waren nicht im eigenen Betrieb herstellen, müssen Sie dem elektronischen Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses geeignete Ursprungsnachweise in den gängigen elektronischen Formaten wie PDF, Word oder Excel beifügen.
  • Der/die eUZ-Administrator:in hat sicherzustellen, dass das Ursprungsland und entsprechende Nachweise betriebsintern festgehalten bzw. die Nachweise angefordert, der Eingang überwacht und entsprechend aktualisiert werden.
  • Die Ursprungsnachweise sind für eine mögliche Nachprüfung durch die IHK von Ihnen mindestens drei Jahre im Original aufzubewahren.
  • Eine Ausstellung von mehrseitigen Ursprungszeugnissen ist nicht möglich. Es kann aber mit einer Warenliste, die dem Antrag als Scan beigefügt wird, gearbeitet werden. Diese ist von Ihnen zu unterzeichnen und mit Firmenstempel über Eck an das ausgedruckte Ursprungszeugnis anzuheften
  • Von uns zu bescheinigende Handelsrechnungen müssen dem Antrag als PDF angefügt werden.
  • An den von uns bewilligten Dokumenten dürfen keine Änderungen außerhalb des Systems vorgenommen werden.
  • Die im Betrieb erstellten Ausdrucke der Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden im Ausland in der Regel problemlos anerkannt. Bitte informieren Sie uns, falls es wider Erwarten doch einmal Unstimmigkeiten geben sollte. Für diese Fälle kann die Antragstellung in Papierform erfolgen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für technische Störungen bzw. für zurückgewiesene Dokumente keine Haftung übernehmen können.
  • Dokumente für das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) müssen wegen urkundenrechtlicher nationaler Vorschriften konventionell erstellt werden.
  • Die Ausstellungsgebühren können unserem jeweils gültigen Gebührentarif entnommen werden.
  • Selbstverständlich haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelspapiere in Papierform zu beantragen.