Das Carnet A.T.A.

Ein Carnet A.T.A. ist ein „Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren". Mit seiner Hilfe können Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung vorübergehend in das Ausland verbracht werden, ohne die ausländischen Einfuhrabgaben (Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige bei der Einfuhr zu erhebende Abgaben und Steuern) entrichten zu müssen.
Das ist nur möglich, weil an die Stelle der zu hinterlegenden Einfuhrabgaben ein "Bürgender Verband" tritt, der gegenüber der ausländischen Zollverwaltung haftet. In Deutschland übernimmt diese Funktion die Deutsche Industrie- und Handelskammer bzw. stellvertretend die örtliche Industrie- und Handelskammer. Diese ist auch verantwortlich für die Ausgabe der Carnets A.T.A.
Die ICC Deutschland hält auf ihrer Homepage weiterführende Hinweise zum Verfahren bereit.