FH Kooperativ

Das Förderprogramm „Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen“ (FH-Kooperativ)" bündelt verschiedene Programme der bisherigen Forschungsförderung für Fachhochschulen und soll den anwendungsorientierten Wissens- und Technologietransfer zwischen FH und Unternehmen weiter stärken.
Ziel ist die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungen. Der finanzielle Eigenanteil der Unternehmen beträgt mindestens 7.5 bzw. 15 Prozent. Die Projektlaufzeit soll in der Regel 36 Monate betragen.

Wer wird gefördert?

  • Fachhochschulen, die gemeinsam mit Unternehmen und/oder mit anderen Fachhochschulen (sowie ggf. mit Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen) forschen

Was wird gefördert?

  • vornehmlich interdisziplinäre Kooperationsprojekte zur Entwicklung und Umsetzung neuartiger, innovativer Lösungen für die betriebliche Praxis in den Bereichen der anwendungsorientierten Ingenieur-, Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
  • Die FuE-Projekte zeichnen sich durch eine große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Herausforderung aus. Auch grundlagennahe, neue und/oder disruptive Technologien (bspw. Quantentechnologien, innovative Informationstechnologien, Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz) sind förderfähig.
  • Investitionen in projektspezifische Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren
  • Die Durchführung von (kooperativen) Promotionen im Rahmen der geförderten FuE-Projekte ist möglich. Durch die Unternehmenspartner ist ein externes Mentoring zu erbringen.
Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens soll zu einer Ausbildung, Schärfung oder Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. eines Forschungsschwerpunkts der FH beitragen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben insgesamt.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die unmittelbar mit dem FuE-Projekt in Zusammenhang stehen, z. B.:
  • Personalkosten,
  • Reisen,
  • Sachmittel,
  • Gegenstände
  • Patentanmeldungen
  • Normungs- und Standardisierungsaktivitäten
Die Gesamtfinanzierung ist über Drittmittel als Beteiligung der Unternehmenspartner sicherzustellen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass der Anteil der finanziellen Beteiligung der Unternehmenspartner bei Projekten unter Leitung von
  • erstberufenen Professorinnen/Professoren mindestens 7,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt (die erste Berufung an eine FH liegt zur Einreichungsfrist weniger als drei Jahre zurück);
  • erfahrenen Professorinnen/Professoren mindestens 15 Prozent beträgt.
Investitionen für projektbezogene Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren werden voll finanziert. Sie sollen den Forschungsschwerpunkt insgesamt stärken.
Auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben abzüglich der eingeworbenen Drittmittel gewährt das BMBF eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.

Wettbewerbliches Auswahlverfahren

Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt im Wettbewerbsverfahren. Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
Jährlich wiederkehrende Einreichungsfristen
  • für Erstberufene: 15. Oktober
  • für erfahrene Professoren: 15. April