Kredite, Bürgschaften, Beteiligungen und Zuschüsse
Finanzierungshilfen für Gründer:innen und bestehende Unternehmen
Stehen Sie am Start in die berufliche Selbstständigkeit? Benötigen Sie zusätzliche Finanzmittel zur Festigung Ihres Unternehmens? Möchten Sie Ihren Betrieb erweitern? Benötigen Sie eine externe Beratung oder planen Sie Qualifizierungsmaßnahmen?
Allgemeines
Der Bund und das Land NRW fördern Gründer:innen und bestehende Unternehmen mit einer Reihe von Finanzierungshilfen. Die Unterstützung erfolgt im Wesentlichen durch Darlehen mit attraktiven Konditionen und durch Bürgschaften. Bei speziellen Anlässen (z.B. Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Fachberatung, Gründung aus der Arbeitslosigkeit, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen oder innovativen Maßnahmen) auch durch Zuschüsse.
Förderinstitute sind vorrangig die KfW, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW. Detaillierte Informationen über die einzelnen Finanzierungsprogramme und tagesaktuelle Konditionen können im Internet unter
abgerufen werden.
Die Anträge auf öffentliche Hilfen sind, bis auf wenige Ausnahmen, über Kreditinstitute (Hausbank) zu stellen. Das Institut muss sich bereit erklären als Hausbank das geplante Vorhaben zu begleiten. Die erforderlichen Antragsvordrucke liegen den Kreditinstituten vor.
Zur Beurteilung des Vorhabens durch die Hausbank und das Förderinstitut ist die Vorlage eines Unternehmenskonzeptes erforderlich. Neben der allgemeinen Darstellung des Vorhabens mit Angaben zu Standort, Markt und Konkurrenz, ist ein Lebenslauf zur Darstellung der Qualifikation und ein Finanzplan erforderlich. Der Finanzplan umfasst die Aufstellung der geplanten Investitionen (Investitionsplan), eine Gewinn- und Verlustrechnung (Rentabilitätsberechnung) und einen Liquiditätsplan.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung öffentlicher Mittel. Die Kombination einzelner Förderprogramme ist möglich.
Voraussetzungen
Vor Antragstellung bei der Hausbank darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn des Vorhabens werden vertragliche Verpflichtungen angesehen, wie z. B. Grundstückskauf oder Warenbestellung.
Eigenmittel sollen in angemessenem Umfang in die Finanzierung eingebracht werden. Eigenmittel stellen das beste Finanzierungsinstrument dar. Bei einer Beteiligung mit Eigenmitteln steigen auch die Chancen, durch die Hausbank und die öffentlichen Förderinstitute unterstützt zu werden.
Die selbstständige Tätigkeit muss im Regelfall hauptberuflich ausgeübt werden, Aussicht auf nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg haben und auf Dauer angelegt sein. Nebenberufliche Tätigkeiten werden nur in einigen ausgewählten Programmen unterstützt.
Bei Gründer:innen muss eine angemessene fachliche und kaufmännische Qualifikation vorhanden sein. Die Beurteilung der Qualifikation stützt sich im Wesentlichen auf den bisherigen beruflichen Werdegang. Durch Aus- und Weiterbildung, aber auch durch bisherige Tätigkeiten und praktische Erfahrungen in der Branche sollte der Nachweis erbracht werden.
Bei negativer Schufa-Auskunft ist eine Antragstellung nahezu ausgeschlossen.
Absicherung
Jedes Kreditinstitut verlangt für seine Kredite bankübliche Sicherheiten. Auch bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Krediten ist die Hausbank in der Haftung und verlangt von den Antragsteller:innen im Gegenzug entsprechende Sicherheiten. Nicht selten können keine ausreichenden Sicherheiten (Immobilien, Lebens-versicherung, Bürge) gestellt werden. Es gibt daher verschiedene Formen, das Risiko für die Hausbank zu minimieren. Hierzu zählen Bürgschaften und Haftungsfreistellungen.
Wer wird gefördert?
Gründer:innen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die sich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft betätigen wollen und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht hauptberuflich selbständig sind. Auch Angehörige der Freien Berufe können gefördert werden.
Stellt eine natürliche Person den Antrag, kann sie nur im Rahmen ihres Anteils an der Gesellschaft gefördert werden.
In einigen Programmen kann auch das zu gründende Unternehmen den Antrag stellen.
Bestehende Unternehmen
Zur Sicherung und Erweiterung der Existenz können auch Vorhaben von bereits bestehenden Unternehmen finanziert werden.
Was wird gefördert?
Über die „klassischen“ Programme können u.a. Investitionen in
- Betriebsgrundstücke und -gebäude
- Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge etc.)
- Kaufpreis eines bestehenden Unternehmens bzw. Anteils
- Beschaffung bzw. Aufstockung des Waren-/ Materiallagers
- Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.)
- Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze
finanziert werden. Zusätzlich kann auch der Betriebsmittelbedarf für
- Aufwendungen zur Markterschließung
- Einräumen von Zahlungszielen
- Vorfinanzierung von Aufträgen
- laufende Geschäftskosten
gedeckt werden.
Sonderprogramme mit besonders attraktiven Konditionen gibt es für
- die Digitalisierung von Prozessen und Verfahren
- das Vorantreiben innovativer Entwicklungen
- Klima- und ressourcenschonendes Agieren
Beratungsleistungen
Kostenpflichtige Beratungen, die durch qualifizierte Betriebsberater:innen erfolgen, können ebenfalls bezuschusst werden. Je nach Unternehmensalter und Inhalt der benötigen Beratung gibt es verschiedene Förderprogramme.
Was auch immer Sie vorhaben: eine solide Finanzierung ist die Grundlage für jede erfolgreiche Umsetzung! Informieren Sie sich daher rechtzeitig und gründlich über die Möglichkeiten einer öffentlichen Förderung! Unsere IHK hilft Ihnen gern durch den "Förderdschungel".