Energieeffizienz

Mehr Energieeffizienz im Unternehmen senkt die Kosten langfristig. Aber auch aus Gründen der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes sollte Energieeffizienz ein vordringliches Ziel jedes Unternehmens sein.

Energie sparen - Ressourcen schonen

Mehr Energieeffizienz im Unternehmen senkt die Kosten langfristig. Aber auch aus Gründen der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes sollte Energieeffizienz ein vordringliches Ziel jedes Unternehmens sein.
In den meisten Unternehmen sind gerade in den Querschnittstechnologien mit wirtschaftlichen Maßnahmen erhebliche Energie- und damit auch Kosteneinsparungen zwischen 10 und 30 Prozent realisierbar. Dennoch kommen Effizienzprojekte zur langsam voran. Es mangelt an
  • Kenntnis und Transparenz über die anlagenspezifischen Energieverbräuche und -kosten,
  • der Motivation der Mitarbeiter, Energie zu sparen und
  • der Bereitschaft, in Energieeffizienz zu investieren.
Mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt die IHK die Unternehmen dabei, sich zielgerichtet zu informieren, Effizienzdefizite zu entdecken, maßgeschneiderte Maßnahmen zu entwickeln, zu finanzieren und umzusetzen.
Weitere Informationen

Gefördert: Energieberatung in KMU

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Programm "Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" in den Modulen
  • 1: Energieaudits nach DIN EN 16247,
  • 2: Energieberatungen für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 und
  • 3: Contracting-Orientierungsberatungen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische gewerbliche Unternehmen (KMU), die die KMU-Kriterien der EU (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1086 KB) erfüllen, sowie Nicht-KMU, deren Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500 Megawattstunden beträgt.
Nicht antragsberechtigt im “Modul 1: Energieaudits nach DIN EN 16247” sind u.a. Unternehmen, die im laufenden oder vergangenen Kalenderjahr
  • den Spitzenausgleich nach § 10 StromStG / § 55 EnergieStG oder
  • eine Ermäßigung nach §§ 28 ff. EnFG (Besondere Ausgleichsregelung)
beantragt haben.
Je Antragsteller ist innerhalb von vier Jahren max. eine Energieberatung in Form eines Energieaudits bzw. Gebäudeenergieberatung förderfähig. Eine geförderte Contracting-Orientierungsberatung kann ein Antragsteller mehrfach, jeweils für ein anderes Gebäude oder einen anderen Gebäudepool, in Anspruch nehmen.
Höhe des Zuschusses
80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten
  • Energieaudit nach DIN EN 16247:
    • bei jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000 Euro: max. 6.000 Euro
    • bei jährlichen Energiekosten bis 10.000 Euro: max. 1.200 Euro
  • Energieberatungen für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
    • Nettogrundfläche kleiner als 200 m²: max. 1.700 Euro
    • Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: max. 5.000 Euro
    • Nettogrundfläche größer als 500 m²: max. 8.000 Euro
  • Contracting-Orientierungsberatungen bei jährlichen Energiekosten
    • von nicht mehr als 300.000 Euro (netto): max. 7.000 Euro
    • von mehr als 300.000 Euro (netto): max. 10.000 Euro
Dauer der Beratung
Die Beratungen müssen jeweils innerhalb von 12 Monaten durchgeführt und abgerechnet worden sein. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Datum der Erteilung des Zuwendungsbescheids. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie schriftlich vor Ablauf der jeweiligen Frist formlos beantragt wird.
Beraterqualifikation
Die Beratung muss von Beratern durchgeführt werden, die von der BAFA für das Programm zugelassen sind (dena-Liste "Energieeffizienz-
Weitere Informationen, Antragstellung, Fragen und Antworten

Energieeffizienznetzwerke

Als Baustein des Aktionsprogramms Klimaschutz und des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) haben Vertreter der deutschen Wirtschaft und die Bundesregierung die Initiative Energieeffizienz-Netzwerke gegründet. Bis 2020 sollen 500 Energieeffizienznetzwerke gestartet worden sein. Die teilnehmenden Netzwerke müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
  • mindestens 5 und max. 15 teilnehmende Unternehmen je Netzwerk
  • Regeldauer für die Zusammenarbeit im Netzwerk: zwei bis drei Jahre
  • Durchführung einer Bestandsaufnahme (Energieaudit) und Ableitung von Maßnahmen, wenn Daten nicht bereits vorliegen
  • Formulierung eines Einsparziels von Einzelunternehmen und Netzwerk (ohne Verpflichtung zur Erreichung oder Sanktionierung)
  • Das Monitoring beschränkt sich auf die Erfassung der umgesetzten Maßnahmen und daraus resultierenden spezifischen Effizienzsteigerungen der Unternehmen.
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Klimaschutz-Unternehmen

Die Klimaschutz- und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft ist eine unternehmerische Exzellenzinitiative für Klimaschutz und Energieeffizienz. Als branchenübergreifender Zusammenschluss von Unternehmen aller Größenklassen zeigen die Klimaschutz-Unternehmen modellhafte Beispiele zur Optimierung der Nutzung von Energie und zum Klimaschutz auf.