Aktuelles: Arbeitsschutz
baua Aktuell: Mensch im Mittelpunkt der Arbeitsgestaltung
Die Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen gilt als ein wesentlicher Grundsatz einer menschengerechten Arbeitsgestaltung. Vor dem Hintergrund aktueller Trends wie Künstlicher Intelligenz, Fachkräftemangel und neuer Formen der Organisation von Arbeit ist das Thema von großer Relevanz. In "baua: Aktuell" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Einblicke in die Forschung zur menschengerechten Arbeitsgestaltung.
(Quelle BAuA)
Produktsicherheit: EU-Verordnung in Kraft
Im Mai 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung muss ab 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden. Die Verordnung gilt vollumfänglich für alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Verbraucherprodukte, die keinen spezifischen unionsrechtlichen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte unterliegen (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie o.ä.). Neu ist beispielsweise, dass Hersteller eine Risikobewertung des Produkts vornehmen, eine technische Dokumentation erstellen und diese den Überwachungsbehörden zur Verfügung stellen müssen.
(Quelle EU-Amtsblatt)
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Regeln für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gefahrstoffe geändert
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert regelmäßig über neue und geänderte bzw. gestrichene Regelungen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit. Im Juli wurden folgende neu gefasste, geänderte bzw. korrigierte Arbeitsmedizinischen bzw. Technischen Regel veröffentlicht:
- TRGS 430 Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
- TRGS 529 Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas
(Quelle BAuA)