Corona: Ladenöffnung

Maßgeblich für die Unternehmen im Landkreis Limburg-Weilburg ist die jeweils aktuelle Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen und gegebenenfalls ergänzend die Allgemeinverfügungen des Landkreies Limburg-Weilburg.
Die jeweils geltenden Landes-Verordnungen finden Sie auf den Seiten des Landes Hessen. Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen fortlaufend präzisiert und angepasst werden.Beachten Sie dazu auch die dortigen, fortlaufend aktualisierten Auslegungshinweise.
Die Corona-Allgemeinverfügungen für den Landkreis Limburg-Weilburg finden Sie auf den Seiten des Landkreises.

Letze Änderungen:

ab 19.03.2022:

  • Zugangsregelungen, Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.
  • Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.
  • Keine Kontaktdatenerfassung mehr.
Maske
Beschränkung
Negativ-nachweis
Konzept
Veranstaltungen im Freien
> 500 P.
3G *
AHK
Veranstaltungen in geschl. Räumen
Ja
3G *
AHK
Schwimmbäder, Thermalbäder, Badeanstalten
Innen 3G
AHK
Fitnessstudios
Innen 3G
AHK
Tierparks, Zoos, bot. Gärten, Freizeitparks
Innen 3G
AHK
Spielbanken, Spielhallen etc.
Ja
3G
AHK
Schlösser, Museen, Galerien, Gedenkst.
Innen 3G
AHK
Sportstätten
Innen 3G
Sportspez.
Hygiene-
konzept
Verkaufsstätten
FFP2
AHK
Gastronomie
Innen bis Platz
3G
AHK
Übernachtungs-betriebe
Ja
3G
Hygiene-
konzept
Tanzlokale, Clubs, Diskotheken
keine
Außen 3G
Innen 2G+
AHK
Dienstleistungen
FFP2
Empfehlungen des RKI
Körpernahe Dienstleistungen
FFP2
3G**
Empfehlungen des RKI
Prostitutionsstätten
2G+
AHK
3G = Negativnachweis nach § 3 (geimpft, genesen oder getestet)
2G = Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder 2 (geimpft oder genesen)
AHK = Abstands- und Hygiene-Konzept
* Bei mehr als 500 Teilnehmenden gilt 2G+.
** Medizinisch notwendige Behandlungen auch ohne 3G-Nachweis.