Wissenswertes in 10 Tipps
Die Bezeichnung „Sachverständiger” allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb müssen Qualifikation und persönliche Integrität gesondert geprüft werden, wenn Sachverständige ohne öffentliche Bestellung als so genannte selbst ernannte Sachverständige ihre Dienste anbieten.