Sachverständige, Mediation, ehrenamtliche Richter

Bestellung und Benennung von Sachverständigen

Die Industrie- und Handelskammer Limburg ist wie alle anderen Industrie- und Handelskammern für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen deren Tätigkeit in das Gebiet der Industrie, des Handels, des Immobilienwesens, des Bank- und Börsenwesens, des Versicherungswesens, der Energiewirtschaft oder des Verkehrswesens fällt, zuständig.
Die Sachverständigen erstellen unparteiische Gutachten und sind darüber hinaus zur Streitvermeidung bzw. Streitschlichtung als Schiedsgutachter verfügbar. Vor seiner öffentlichen Bestellung und Vereidigung wird jeder Sachverständige überprüft, ob er überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet hat (besondere Sachkunde) und ob er persönlich für diese Aufgabe geeinigt ist.
Bestellungsvoraussetzungen für die jeweiligen Sachgebiete sind unter www.ifs-forum.de zu finden.
Das Sachverständigenverzeichnis der IHKs finden Sie unter https://svv.ihk.de.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare und die Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Limburg finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.