Pflegezeit und Familienpflegezeit
Mit dem Pflegezeitgesetz will der Gesetzgeber die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Beschäftigten die Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Ergänzt werden die Regelungen durch das Familienpflegezeitgesetz, das die Reduzierung der Arbeitszeit um bis zu zwei Jahre als Familienpflegezeit ermöglicht.