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Krise | Russland | Ukraine | Wirtschaftssanktionen

Der russische Einmarsch in die Ukraine zieht enorme wirtschaftliche Folgen nach sich - in den direkt betroffenen Regionen wie auch für die deutsche Wirtschaft. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Wirtschaftssanktionen, aktuelle Statements der IHK und nützliche Links.
  

Stellungnahme der IHK Limburg

“Die wirtschaftlichen Folgen dieser Invasion sind noch nicht absehbar, sie sind aber sicherlich schwerwiegend”, sagt IHK-Präsident Ulrich Heep in einer ersten Stellungnahme.
  

Wie kann die heimische Wirtschaft helfen?

Geldspenden, Unterbringungsmöglichkeiten oder Corporate Volunteering: Wie Unternehmen und Mitarbeiter aus der Region konkret helfen können und welche Unternehmen bereits für die Ukraine und ihre Menschen aktiv geworden sind, sammeln wir auf dieser ständig aktualisierten Seite beim HIHK für Sie.

Welche Wirtschaftssanktionen aktuell gelten –  IHKs, EU und BAFA informieren über Regelungen im Russland-Geschäft

Nach dem Einmarsch Russlands in der Ukraine hat die EU bereits umfangreiche Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen Russland angeordnet. Über den aktuellen Stand informieren die IHK-Organisation, EU und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
Bereits nach der unrechtmäßigen Annexion der Krim sowie der Stadt Sewastopol hatte die EU insgesamt vier unterschiedliche Sanktionspakete erlassen, die nun immer weiter verschärft werden. siehe Sanktionen: Russland-Belarus-annektierte Gebiete der Ukraine

IHK-Informationen: Worauf sich deutsche Unternehmen jetzt einstellen müssen

Fragen und Antworten wie der Krieg und seine Folgen deutsche Unternehmen herausfordern – Was Sie jetzt tun können finden Sie auf dieser Übersichtsseite des DIHK
Hier erhalten Sie Informationen zu:
  • AKTUELLE WIRTSCHAFTSINFOS ZUR RUSSLAND-UKRAINE-KRISE
  • THEMEN DER WOCHE ZUR UKRAINE
  • DIHK-Blitzumfrage zu den Folgen des russischen Angriffs für die deutsche Wirtschaft
  • Weiterführende Links und Informationen (Auslandshandelskammern, Auswärtiges Amt, Botschaften …)

Übersichtliche Darstellung der EU zu den Sanktionsmaßnahmen

Da wirtschaftlich relevante Sanktionen vor allem von der EU verhängt werden, erhalten Sie hier schnell und übersichtlich Informationen zum neuesten Stand auf Internetseite des Europäischen Rates.

Hotline des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Den Status quo der Einschränkungen im Russland-Geschäft können Sie auf der Website des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) recherchieren. Die zuständige Behörde hat eine Hotline zum Russland-Embargo eingerichtet (aktuell allerdings stark belastetet). Wenn Sie Fragen zum Russland-Embargo haben, können Sie hier anrufen: 06196 908-1237

Wirtschaftshilfen des Bundes für vom Krieg betroffene Unternehmen

Infolge des russischen Angriffskrieges ist die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt. Die Bundesregierung bringt daher ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind.
Das auf 5 Säulen beruhende Paket besteht aus Liquiditätshilfen in Form von Darlehen und Bürgschaften sowie Kostenzuschüssen, individuellen Eigen- und Hybridkapitalhilfen und einem Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen.
In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb Unternehmen und Branchen primär mit Liquiditätshilfen. Diese umfassen:
  • Ein KfW-Kreditprogramm, um kurzfristig die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen erhalten Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten Krediten. Das Programm wird ein Volumen von ca. bis zu 7 Mrd. Euro umfassen.
  • Zudem sollen einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.
Es gilt darüber hinaus, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen verschlechtert. Um für ein solches Szenario gewappnet zu sein und dann besondere Härten zielgerichtet abfedern und existenzbedrohende Situationen für einzelne Unternehmen vermeiden zu können, bereitet die Bundesregierung ergänzende Maßnahmen vor:
  • Ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses.
  • Ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen. Hierfür erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kriterien, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren. Für diese Maßnahme ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu EUR 100 Mrd. vorgesehen.
  • Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Als Option zur Stabilisierung von besonders relevanten Unternehmen prüft die Bundesregierung außerdem den gezielten Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Soweit Einzelfälle betroffen sind, lässt sich dies zunächst technisch über Zuweisungsgeschäfte der KfW abbilden.
Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Säulen soll jetzt zügig erfolgen. Einen vertiefenden Einblick zu den einzelnen Maßnahmen bietet der  Überblick über die einzelnen Elemente.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten www.bmwi.de und www.bundesfinanzministerium.de.