Intrahandelsstatistik / Intrastat-Meldung
Der innergemeinschaftliche Warenverkehr wird durch die Intrahandelsstatistik (Intrastat) erfasst. Die Meldung kann nur noch elektronisch erfolgen. Ein Merkblatt des Statistischen Bundesamtes beantwortet Fragen zur Statistik und zum neuen System. Die Wertschwelle, ab der Lieferungen zu melden sind, bleibt in Deutschland unverändert bei 500.000 Euro.