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Intrahandelsstatistik / Intrastat-Meldung

Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge) statistisch erfasst. Die aus den einzelnen Intrastat-Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen.
Wer ist zur Auskunft verpflichtet?
Vereinfacht gilt: Im Versendungsfall ist in der Regel derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführt. Entsprechend ist im Eingangsfall grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des UStG tätigt. Die Meldungen erfolgen für Versendungen und Eingänge getrennt. Jeder Auskunftspflichtige kann sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten, der allerdings in der EU ansässig sein muss, vertreten lassen.
Gibt es eine Bagatellgrenze für Meldungen?
Von der Meldepflicht sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von 500.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben. Es muss nur die Verkehrsrichtung gemeldet werden, für die die Meldeschwelle überschritten worden ist. Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde.
Wie erfolgen die Meldungen?
Die Meldungen können nur noch elektronisch abgegeben werden. Zu zahlreichen Fragestellungen hat das Statistische Bundesamt einen Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2016 (Ausfüllanleitung) erstellt. Weiterführende Informationen finden Sie unter der Rubrik "Downloads".
Mitgliedsstaat Meldeschwelle in Euro (Versendung) Meldeschwelle in Euro (Eingang)
Belgien 1.000.000 1.500.000
Bulgarien 112.484 189.178
Dänemark 671.000 805.000
Deutschland 500.000 seit 1.1.2016: 800.000
Estland 130.000 200.000
Finnland 500.000 500.000
Frankreich 460.000 460.000
Griechenland 90.000 150.000
Großbritannien 312.300 1.873.800
Irland 635.000 191.000
Italien 0 (siehe Hinweis unten) 0
Kroatien 130.600 235.000
Lettland 130.000 170.000
Litauen 215.000 290.000
Luxemburg 150.000 200.000
Malta 700 700
Niederlande 1.500.000 1.500.000
Österreich 750.000 750.000
Polen 373.355 714.711
Portugal 250.000 300.000
Rumänien 204.082 113.379
Schweden 450.000 900.000
Slowakische Republik 400.000 200.000
Slowenien 200.000 120.000
Spanien 400.000 400.000
Tschechische Republik 320.000 320.000
Ungarn 337.000 337.000
Zypern 55.000 100.000
In Italien gibt es keine Intrastat-Meldeschwelle, weil die Intrastatmeldungen und die Zusammenfassende Meldung auf demselben Formular abgegeben werden.