Aus- und Weiterbildung

Ausbildungsnachweis

Führen von Ausbildungsnachweisen

Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis zu führen. Hierzu kann eines der in den Anlagen 2 und 3 beiliegenden Muster genutzt werden.

Ziele des Ausbildungsnachweises:

Das Führen des Ausbildungsnachweises dient folgenden Zielen:
  • Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung angehalten werden.
  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule soll für die an der Berufsausbildung Beteiligten sowie die zur Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stellen in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden.

Mindestanforderungen:

Für das Anfertigen der Ausbildungsnachweise gelten folgende Mindestanforderungen:
  • Die Ausbildungsnachweise sind mindestens wöchentlich in möglichst einfacher Form (stichwortartige Angaben, gegebenenfalls Loseblattsystem, schriftlich oder elektronisch) von Auszubildenden selbständig zu führen sowie abzuzeichnen. (Umfang: circa 1 DIN A 4-Seite für eine Woche)
  • Jedes Blatt des Ausbildungsnachweises ist mit dem Namen des/der Auszubildenden, dem Ausbildungsjahr und dem Berichtszeitraum zu versehen.
  • Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wiedergeben. Dabei sind betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen (zum Beispiel im Gastgewerbe), betrieblicher Unterricht und sonstige Schulungen sowie der Berufsschuluntericht zu dokumentieren.
  • In die Ausbildungsnachweise müssen darüber hinaus die Themen des Berufsschulunterrichts aufgenommen werden.
  • Die zeitliche Dauer der Tätigkeiten sollte aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen.

Schreiben und Prüfen von Ausbildungsnachweisen

Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen. Die erforderlichen Nachweishefte, Formblätter oder ähnliches werden den Auszubildenden kostenlos von den Ausbildenden zur Verfügung gestellt. Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen.

Der Ausbildungsnachweis ist mindestens monatlich vom Ausbildenden oder dem/r Ausbilder/-in zu prüfen. Auszubildende und Ausbildende bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift. Elektronisch erstellte Nachweise sind dazu monatlich auszudrucken oder es ist durch eine elektronische Signatur sicherzustellen, dass die Nachweise in den vorgegebenen Zeitabständen erstellt und abgezeichnet wurden.

Ausbildungsnachweis als Prüfungszulassung:

Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 und § 44 BBiG (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 224 KB) Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Die Ausbildungsnachweise sind bei der IHK bis zum jeweiligen Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung in elektronischer Form vorzulegen. Dazu sind die jeweiligen Hinweise zur Prüfungseinladung zu beachten.

Was muss der Ausbilder/ die Ausbilderin tun?

  • Ausbildende sollen Auszubildende zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, anhalten und diese durchsehen (§ 14 Absatz 1 Nr. 4 BBiG).
  • Ausbildende oder Ausbilder/innen prüfen die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG). Sie bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift. Elektronisch erstellte Nachweise sind dazu monatlich auszudrucken oder es ist durch eine elektronische Signatur sicherzustellen, dass die Nachweise in den vorgegebenen Zeitabständen erstellt und abgezeichnet wurden.

Führen des elektronischen Ausbildungsnachweises über das Serviceportal Bildung der IHK

Seit 1. August wird das Digitale Berichtsheft allen Mitgliedsunternehmen der IHK Limburg zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung des Digitalen Berichtshefts ist für die Mitgliedsunternehmen kostenfrei, wobei dies alle Ausbilder und Auszubildende einschließt.
Alle Informationen rund um das Serviceportal Bildung finden Sie unter.

Wer darf den Ausbildungsnachweis einsehen?

  • Im Rahmen der Lernortkooperation kann die Berufsschule vom Ausbildungsnachweis Kenntnis nehmen.
  • Bei minderjährigen Auszubildenden soll ein/e gesetzliche/r Vertreter/in in angemessenen Zeitabständen von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis erhalten und diese unterschriftlich bestätigen.
  • Arbeitnehmervertretungen können durch Einsichtnahme in den Ausbildungsnachweis Kenntnis vom Ablauf der Ausbildung zum Zwecke ihrer Aufgabenerfüllung (§ 80 Absatz 1 BetrVG) nehmen.

Was gilt für Umschüler?

Diese Regelungen können mit Ausnahme der Ziffer 3 für Umschüler entsprechend angewendet werden, soweit die Führung des Berichtshefts vertraglich vereinbart wird.