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Türkei: Ursprungsangabe "Europäische Union" im Ursprungszeugnis zulässig

In letzter Zeit gab es Zollstellen in der Türkei, die IHK-Ursprungszeugnisse nur anerkannt haben, wenn zusätzlich zum Ursprung “Europäische Union” auch der einzelstaatliche Ursprung aufgeführt war.
In einer Stellungnahme hat die türkische Generalzolldirektion die Zollämter am 2. Oktober 2020 nun darüber informiert, dass die allgemeine Ursprungsangabe „Europäische Union“ in IHK-Ursprungszeugnissen auch ohne Präzisierung des einzelstaatlichen Ursprungs anzuerkennen ist.
Nur bei Waren, bei denen die Türkei handelspolitische Maßnahmen gegen einen einzelnen EU-Mitgliedsstaat erlassen hat, ist der einzelstaatliche Ursprung zusätzlich anzugeben.
Gegenwärtig gibt es auf EU-Waren keine Zusatzzölle, Ausgleichszölle oder Antisubventionsmaßnahmen ("EMY") gegen EU-Länder. Anti-Dumping-Maßnahmen können jedoch vorliegen.
Nähere Informationen zu den Anti-Dumping-Maßnahmen finden Sie auch auf der Website des türkischen Handelsministeriums.