Recht und Steuern

Eintragung in das Handelsregister

Das Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die Kaufleute der Umgebung eingetragen sind. Eingetragen werden zum Beispiel Firma, Ort der Niederlassung, Beginn, Dauer und Art der Gesellschaft, Erteilung und Widerruf einer Prokura, Zweigniederlassungen, Konkurseröffnungen und so weiter. Es wird in zwei Abteilungen geführt:
In der Abteilung A (HRA) werden eingetragen:
  • der Einzelkaufmann (abgekürzt e.K., e.Kfm. bei Kauffrauen e.Kfr. und Betriebe der öffentlichen Hand, soweit sie gewerblich tätig sind)
  • die offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • die Kommanditgesellschaft (KG); hierzu zählt auch die GmbH & Co. KG
Was wird in das Handelsregister A eingetragen?
  • die Firma (= der Name des Unternehmens), die einen Hinweis auf die Rechtsform enthalten muss (z.B. e.K., OHG, KG)
  • Inhaber bzw. Gesellschafter
  • Prokuristen
  • Kommanditisten bei der KG und der Betrag ihrer Hafteinlage
  • weitere Eintragungen zu Rechtsverhältnissen, z.B. wie die Gesellschafter vertreten
  • die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens
  • die Auflösung der Gesellschaft
  • das Erlöschen der Firma
In der Abteilung B (HRB) werden sogenannte Kapitalgesellschaften eingetragen:
  • die Aktiengesellschaft (AG)
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Was wird in das Handelsregister B eingetragen?
  • die Firma (= der Name des Unternehmens), die einen Hinweis auf die Rechtsform enthalten muss (z.B. AG, GmbH)
  • der Unternehmensgegenstand. Der Unternehmensgegenstand umschreibt den Tätigkeitsbereich des Unternehmens zumindest in groben Zügen
  • das Grund- bzw. Stammkapital (bei AG, KGaA und GmbH)
  • Vorstandsmitglieder der AG und des VVaG, persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA, Geschäftsführer der GmbH
  • Prokuristen
  • weitere Eintragungen zu Rechtsverhältnissen, z.B. wie Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer die Gesellschaft vertreten (z.B. zu zweit oder jeder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen)
  • die Eröffnung, Einstellung, Aufhebung eines Insolvenzverfahrens oder dessen Abweisung Mangels Masse
Die Eintragung in das Handelsregister wird beim Registergericht Freiburg angemeldet. Dafür muss die Unterschrift des Kaufmanns beziehungsweise des Geschäftsführers durch einen Notar beglaubigt werden. Je nach Form der Gesellschaft müssen unterschiedliche Angaben gemacht werden und Anlagen beigefügt werden, Details entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern. Die angemeldeten Tatsachen werden vom Registergericht geprüft, in das Handelsregister übernommen und im Bundesanzeiger sowie einer örtlichen Zeitung veröffentlicht. Das Handelsregister kann von jedermann kostenlos eingesehen werden.

Voraussetzungen der Eintragung

Grundsätzlich kann sich jeder ins Handelsregister eintragen lassen, unabhängig von seinen erzielten Umsätzen. Allerdings gilt er dann als Kaufmann/ -frau, mit all seinen Rechten und Pflichten. Verpflichtet zur Eintragung ist jeder Gewerbetreibende, dessen Gewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Dies hängt von verschiedenen Kriterien ab wie Umsatzhöhe unter Berücksichtigung der Art der gehandelten Waren oder erbrachten Dienstleistungen, Kapital, Zahl der Beschäftigten etc.
Vor der Anmeldung zur Eintragung empfehlen wir Ihnen, die Firmierung von uns prüfen zu lassen.

Folgen der Handelsregistereintragung

Folgen einer Handelsregistereintragung sind teilweise größere Freiheiten (Firmenname darf geführt werden, Zweigniederlassungen können errichtet werden, Prokurist kann bestellt werden, Bürgschaftserklärungen können mündlich abgegeben werden), zum anderen aber auch strengere Pflichten (beispielsweise Buchführungs-, Inventarerrichtungspflicht, Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses sowie handelsrechtliche Besonderheiten). Des Weiteren werden eingetragene Kaufleute automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer.
Stand Juni 2023
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