Nr. 2765982
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Entsendung

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Bei einer Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland, gelten grundsätzlich die Vorschriften des Ziellandes. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Mitarbeiter, die zu kurzfristigen Einsätzen nach Polen entsandt werden müssen spätestens am Tag des Arbeitsbeginns bei der polnischen staatlichen Arbeitsinspektion gemeldet werden.

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Bei der Mitarbeiterentsendung nach Österreich gibt es zahlreiche Aspekte, die zu beachten sind. Bei Nichteinhaltung der österreichischen Vorschriften drohen empfindliche Verwaltungsstrafen. Zudem hat die Kontrolldichte in Österreich zugenommen.

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Hier informieren wir Sie über die Meldepflichten bei einer Dienstleistungserbringung in Luxemburg.

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Neben einer Meldung beim Amt für Volkswirtschaft sind auch weitere Bestimmungen bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Bereich Gewerbe zu berücksichtigen.

Länderschwerpunkt Schweiz
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