Bei einer Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland, gelten grundsätzlich die Vorschriften des Ziellandes. Weitere Informationen finden Sie hier.
International
Polen: Entsendung
Mitarbeiter, die zu kurzfristigen Einsätzen nach Polen entsandt werden müssen spätestens am Tag des Arbeitsbeginns bei der polnischen staatlichen Arbeitsinspektion gemeldet werden.
International
Österreich: Entsendung
Bei der Mitarbeiterentsendung nach Österreich gibt es zahlreiche Aspekte, die zu beachten sind. Bei Nichteinhaltung der österreichischen Vorschriften drohen empfindliche Verwaltungsstrafen. Zudem hat die Kontrolldichte in Österreich zugenommen.
International
Luxemburg: Entsendung
Hier informieren wir Sie über die Meldepflichten bei einer Dienstleistungserbringung in Luxemburg.
International
Liechtenstein: Entsendung
Neben einer Meldung beim Amt für Volkswirtschaft sind auch weitere Bestimmungen bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Bereich Gewerbe zu berücksichtigen.