Fortbildungsprüfungen

Geprüfte/r Medienfachwirt/in - Bachelor Professional in Media

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, in Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person
  1. Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen kann,
  2. sich einstellen kann auf
    • Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion,
    • neue Strukturen der Arbeitsorganisation und
    • neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements sowie
  3. den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitgestalten kann.
Ausführliche Informationen sowie die geltenden rechtlichen Grundlagen sind der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) über die Prüfung zum anerkannten Abschluss “Geprüfter Medienfachwirt” / “Geprüfte Medienfachwirtin” zu entnehmen.

Aufbau der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:

Grundlegende Qualifikationen (schriftlich)

mit folgenden Prüfungsbereichen:
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikationen (schriftlich)

  • Handlungsbereich: “Medienproduktion”
  • Handlungsbereich: “Führung und Organisation”
In den Handlungsbereichen “Medienproduktion” und “Führung und Organisation” sind in einer schriftlichen Prüfung jeweils eine Situationsaufgabe pro Bereich zu lösen.
 
Projektarbeit (schriftlich) inkl. Präsentation mit Fachgespräch (mündlich)
In diesem Prüfungsteil sollen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, als betriebliche Führungskraft komplexe, praxisorientierte Aufgabenstellungen zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Hierzu fertigen Sie eine schriftliche Hausarbeit (Projektarbeit) an und präsentieren diese dem Prüfungsausschuss. Nach der Präsentation führt der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch mit Ihnen, in dem Sie Fragestellungen zur dargestellten Projektarbeit sowie damit im Zusammenhang stehende weiterführende Fragestellungen beantworten.
Informationen zu den formalen Anforderungen einer fachübergreifenden Hausarbeit/ Projektarbeit finden Sie in der Publikation “Projektarbeiten – Richtlinien und Hinweise” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 56 KB) des DIHK. Sie soll dabei helfen, Unsicherheiten bei der Anfertigung derartiger Arbeiten zu verhindern und den Erwartungshorizont sowie das Anforderungsniveau zu konkretisieren. 

Detaillierte Informationen zur Prüfungsorganisation, zum zeitlichen Ablauf sowie zu den Bestehensregelungen können Sie dem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 316 KB) entnehmen.

Zulassung und Anmeldung zur Prüfung

Zur Teilprüfung „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • die abgelegte Teilprüfung „Grundlegende Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Der Nachweis über den Erwerb der beruf- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung, ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines “Medienfachwirts” haben. 
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Dazu steht das Formular “Antrag auf Überprüfung der Zulassung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1380 KB) zur Verfügung. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 223 KB) gesendet werden.
Erst nach bzw. mit Zugang der schriftlichen Zulassungsbestätigung können sich Interessenten zur Prüfung anmelden. Die Unterlagen zur Anmeldung erhalten sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 223 KB).

Prüfungstermine und Fristen

Die genauen Termine für die schriftlichen Prüfungsteile entnehmen Sie bitte der Terminübersicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 92 KB)für die Prüfung zum/r Medienfachwirt/in.
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Frühjahr eines jeden Jahres ist der 15. Januar
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.

Prüfungsgebühren 

Die Gebühren werden für einen Prüfungstermin erhoben und erstrecken sich auf die gesamte Prüfung. Nach aktuellem Stand (Dezember 2019) ergeben sich für die einzelnen Prüfungsteile folgende Gebühren: 
Prüfungsteil
Gebühr*
Grundlegende Qualifikationen
300,00 EUR
Handlungsspezifische Qualifikationen
(inkl. Fachgespräch)
690,00 EUR
Alle Prüfungsteile (gesamt)
990,00 EUR
* Die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Gebühren sind der aktuellen Fassung der Verwaltungsrichtlinie zum Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 373 KB) bzw. den verbindlichen Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die Gebühren werden in aller Regel kostendeckend kalkuliert und in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. angepasst.
Detaillierte Informationen zur Erhebung von Prüfungsgebühren und zur Gebührenordnung der IHK Hochrhein-Bodensee finden Sie hier.

Rücktritt / Nichtteilnahme

Ausführliche Informationen zum Rücktritt von Fortbildungsprüfungen nach erfolgter Anmeldung (bspw. Richtlinien, Rücktrittsgebühren, etc.) bzw. für den Fall der Nichtteilnahme an einer Prüfung finden Sie unter der Rubrik “Rechtliche Grundlagen – Rücktritt / Nichtteilnahme”.

Finanzielle Förderung 

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BaföG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder erhalten Sie telefonisch unter 0800/6223634.

Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung 

Die IHK Hochrhein-Bodensee bietet Lehrgänge zur gezielten Prüfungsvorbereitung an. Für detailliertere Informationen zu den Lehrgängen inkl. Terminübersicht folgen Sie der nachfolgenden Verlinkung.
Eine Auflistung weiterer Anbieter von Lehrgängen in der Region der IHK Hochrhein-Bodensee sowie auch überregional finden Sie .

Hinweise und Tipps

In der Prüfung dürfen Sie die zugelassenen Hilfsmittel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 27 KB) verwenden. Diese können in den verschiedenen Prüfungsteilen variieren. Andere Dokumente, Unterlagen oder Schreib- bzw. Rechenhilfen sind in der Prüfung nicht erlaubt.
Zur optimalen Prüfungsvorbereitung bietet die DIHK-Bildungs-GmbH kostenpflichtig Lernmaterial und Prüfungsaufgaben für “Medienfachwirte Print” und “Medienfachwirte Digital” an. Die Reihe “Aufgaben/Lösungshinweise” enthält die original Prüfungsfragen der vergangenen Jahre mit den dazugehörigen Lösungshinweisen. Durch das Lösen der Prüfungsaufgaben festigen Sie nicht nur Ihr Wissen, sondern lernen auch die Lösungserwartungen und die Bearbeitungszeiten einzuschätzen.