Rechtliche Grundlagen

Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- & Ausbilder-Eignungsprüfungen

Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und Ausbilder-Eignungsprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB) der IHK Hochrhein-Bodensee beinhaltet die Richtlinien zur Organisation, Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und Wiederholung von Prüfungsleistungen.

Änderungen von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Die Verordnungen über die Prüfungen zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen wurden mit der fünften Änderungsverordnung vom 26. März 2014 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 414 KB) an neue gesetzliche Rahmenbedingungen und veränderte Anforderungen in der beruflichen Praxis angepasst. Die fünfte Änderungsverordnung trat zum 3. April 2014 in Kraft.

Aktuelle Gebühren (Fortbildungs- & Ausbilder-Eignungsprüfungen)

Eine detaillierte Auflistung der aktuellen Gebühren für die Teilnahme an bzw. die Wiederholung von Fortbildungsprüfungen und der Ausbilder-Eignungsprüfung beinhaltet die Verwaltungsrichtlinie zum Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 373 KB).
Die Rahmengebühren für die Organisation und Durchführung von Prüfungen werden im aktuellen Gebührentarif  (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 292 KB)festgelegt. Dieser ist Bestandteil der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 12 KB) der IHK Hochrhein-Bodensee. Gebührenordnung und Gebührentarif werden durch die IHK-Vollversammlung verabschiedet. Die Gebühren werden in aller Regel kostendeckend kalkuliert und in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. angepasst.

Rücktritt / Nichtteilnahme

Gemäß § 20 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB)kann der/die Prüfungsteilnehmer/in nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und der Grund dafür muss dem/der zuständigen Prüfungskoordinator/in mitgeteilt werden.
Über das Vorliegen eines Grundes entscheidet die IHK Hochrhein-Bodensee. Hält sie den Grund nicht für gegeben, entscheidet der Prüfungsausschuss.
Bei einem Rücktritt aufgrund einer Erkrankung muss dem/der zuständigen Prüfungskoordinator/in ein Prüfungsunfähigkeitsattest unverzüglich vorgelegt werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung, so wird die Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet.

Die Rücktrittsgebühren sind gemäß dem Gebührentarif der IHK Hochrhein-Bodensee (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 292 KB) (Abschnitt 2.5) wie folgt festgelegt:
  • bei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung – volle Prüfungsgebühr.
  • bei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage vor der Prüfung – 75% der Prüfungsgebühr.
  • bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage vor der Prüfung – 50% der Prüfungsgebühr.
Wurden die Prüfungsaufgaben zum Zeitpunkt der Abmeldung bzw. des Rücktritts bereits bei den entsprechenden Stellen kostenpflichtig bestellt, werden dem/der Prüfungsteilnehmer/in die entstandenen Kosten für die Prüfungsaufgaben in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei krankheitsbedingten Abmeldungen. Die Prüfungsaufgaben werden ca. 8 Wochen vor dem Tag der Prüfung bestellt.

Nichtteilnahme

Nimmt der/die Prüfungsteilnehmer/-in an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein Grund vorliegt, wird die Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet.

Die Informationen zum Rücktritt von Fortbildungsprüfungen bzw. bei Nichtteilnahme sind im Dokument “Rücktritt / Nichtteilnahme - Fortbildungsprüfungen” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 200 KB) zusammengefasst.

Bewertung von Prüfungsleistungen (Bewertungsschlüssel)

Alle Prüfungsleistungen werden mittels des Hundert-Punkte-Schlüssels bewertet.
Punkte
Note
Leistungsbeurteilung
100 - 92
Note 1
(sehr gut)
Eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht.
91 - 81
Note 2
(gut)
Eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht.
80 - 67
Note 3
(befriedigend)
Eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht.
66 - 50
Note 4
(ausreichend)
Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
49 - 30
Note 5
(mangelhaft)
Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind.
29 - 0  
Note 6
(ungenügend)
Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen.
Die detaillierte Ausführung des Bewertungsschlüssels (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 116 KB) beinhaltet, ergänzend zur oben dargestellten Übersicht, eine Untergliederung nach Noten als Dezimalzahlen.