Ausbilder-Eignungsprüfung
- Ziel der Prüfung
- Inhalt und Gliederung der Prüfung
- Zulassung zur Prüfung
- Prüfungstermine, Anmeldefristen und Gebühren
- Anmeldung zur Prüfung
- Ergebnis der Prüfung
- Wiederholung der Prüfung
- Rücktritt von der Prüfung
- Rechtsgrundlagen
- Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung
- Hinweise zum praktischen Prüfungsteil
Ziel der Prüfung
Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung nachweisen.
Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
In der schriftlichen Prüfung werden aus den nachfolgenden Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple choice) gestellt.
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten.
Für den praktischen Teil wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Das Thema muss berufsbezogen und so ausgewählt sein, dass die Ausbildungssituation in einer Zeit von maximal 15 Minuten präsentiert oder durchgeführt werden kann. Der Prüfungsteilnehmer entscheidet sich für die Präsentation einer Ausbildungssituation oder führt die Ausbildungssituation praktisch durch.
Das anschließende Fachgespräch dauert maximal 15 Minuten. In diesem hat der Prüfungsteilnehmer die Kriterien für die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu begründen.
Benötigte Hilfsmittel müssen vom Prüfungsteilnehmer selbst ausgewählt und mitgebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die praktische Prüfung in den Räumen der IHK stattfindet und keine Werkstätten zur Verfügung stehen.
Bis zur praktischen Prüfung muss der Prüfungsteilnehmer ein Konzept ausarbeiten, das stichwortartig den Inhalt der Ausbildungssituation und die Zielangabe umreißt.
Zulassung zur Prüfung
Es bestehen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen.
Prüfungstermine, Anmeldefristen und Gebühren
Die Ausbilder-Eignungsprüfung kann in Konstanz oder in Schopfheim abgelegt werden. Die Prüfungstermine an den jeweiligen Standorten sind nachfolgend für das gesamte Kalenderjahr aufgeführt.
Konstanz
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Schriftliche Prüfung | Praktische Prüfung | Anmeldeschluss |
Dienstag, 9. April 2024
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an den darauffolgenden Tagen
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05.03. 2024
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Donnerstag, 2. Mai 2024
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an den darauffolgenden Tagen
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28. 03.2024
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Dienstag, 7. Mai 2024
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an den darauffolgenden Tagen
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02. 04.2024
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Dienstag, 4. Juni 2024
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an den darauffolgenden Tagen
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30. 04.2024
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Dienstag, 2. Juli 2024
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an den darauffolgenden Tagen
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28. 05. 2024
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Im August gibt es keine Prüfungen in Konstanz
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Dienstag, 3. September 2024
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an den darauffolgenden Tagen
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30. 07.2024
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Dienstag, 1. Oktober 2024
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an den darauffolgenden Tagen
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27. 08.2024
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Freitag, 4. Oktober 2024
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an den darauffolgenden Tagen
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30. 08.2024
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Dienstag, 5. November 2024
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an den darauffolgenden Tagen
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01.10.2024
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Dienstag, 3. Dezember 2024
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an den darauffolgenden Tagen
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29. 10.2024
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Dienstag, 14. Januar 2025
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an den darauffolgenden Tagen
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10.12.2024
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Anmeldung zur Ausbilder-Eignungsprüfung am Standort Konstanz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 328 KB). Die Ansprechpartnerin für die Ausbilder-Eignungsprüfung in Konstanz finden Sie in der Servicespalte rechts oben neben dem Text.
Änderungen vorbehalten!
Stand: April 2024
Schopfheim
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Schriftliche Prüfung
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Praktische Prüfung
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Anmeldeschluss
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Dienstag, 09.04.2024
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an den darauffolgenden Tagen
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08.03.2024
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Dienstag, 07.05.2024
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an den darauffolgenden Tagen
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05.04.2024
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Im Juni gibt es keine Prüfungen in Schopfheim | ||
Dienstag, 02.07.2024
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an den darauffolgenden Tagen
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31.05.2024
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Im August gibt es keine Prüfungen in Schopfheim
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Dienstag, 03.09.2024
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an den darauffolgenden Tagen
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02.08.2024
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Dienstag, 01.10.2024
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an den darauffolgenden Tagen
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30.08.3024
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Dienstag, 05.11.2024
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an den darauffolgenden Tagen
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01.10.2024
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Dienstag, 03.12.2024
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an den darauffolgenden Tagen
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05.11.2024
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Anmeldung zur Ausbilder-Eignungsprüfung am Standort Schopfheim (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 292 KB). Die Ansprechpartnerin für die Ausbilder-Eignungsprüfung in Schopfheim finden Sie in der Servicespalte rechts oben neben dem Text.
Änderungen vorbehalten!
Stand: April 2024
Der Termin für die praktische Prüfung wird von der IHK festgelegt und findet an einem der Tage nach der schriftlichen Prüfung statt.
Die aktuellen Prüfungsgebühren finden Sie .
Anmeldung zur Prüfung
Nachfolgend finden Sie die Anmeldeformulare für die Ausbilder-Eignungsprüfung an unseren Standorten in Konstanz und Schopfheim. Den Anmeldeschluss für die entsprechenden Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminübersicht unter Punkt 4.
Anmeldung zur Ausbilder-Eignungsprüfung am Standort Konstanz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 328 KB)
Anmeldung zur Ausbilder-Eignungsprüfung am Standort Schopfheim (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 292 KB)
Ergebnis der Prüfung
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung im schriftlichen und im praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (je mindestens 50 von 100 Punkten) erbracht sind.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einem der beiden Prüfungsteile befreit werden, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens 50 von 100 Punkten erreicht hat und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Rücktritt von der Prüfung
Gemäß § 20 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB)kann der/die Prüfungsteilnehmer/in nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und der Grund dafür muss dem/der zuständigen Prüfungskoordinator/in mitgeteilt werden.
Bei einem Rücktritt aufgrund einer Erkrankung muss dem/der zuständigen Prüfungskoordinator/in ein Prüfungsunfähigkeitsattest unverzüglich vorgelegt werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung, so wird die Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet.
Die Rücktrittsgebühren sind gemäß dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 292 KB)der IHK Hochrhein-Bodensee (Abschnitt 2.5) wie folgt festgelegt:
- bei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung – volle Prüfungsgebühr.
- bei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage vor der Prüfung – 75% der Prüfungsgebühr.
- bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage vor der Prüfung – 50% der Prüfungsgebühr.
Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 220 KB) und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB) der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee durchgeführt.
Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung
Die Vorbereitungslehrgänge zur Ausbilder-Eignungsprüfung werden für unterschiedliche Zeitmodelle angeboten. Je nach Zeitumfang der Lehrgänge ist ein höherer Eigenlernanteil erforderlich.
Die Variante „Vollzeit“ bietet eine umfassende Vorbereitung, die Themen können ausführlich vermittelt werden.
Die Varianten „Kompakt“ und „Intensiv“ erfordern durch die verkürzte, komprimierte Form ein hohes Maß an Eigenstudium. Einige Themenbereiche müssen selbstständig erarbeitet werden.
Das Modell „Teilzeit“ erfolgt berufsbegleitend abends und/oder samstags.
Die Variante „Online“ ist für Personen gedacht, die aus Zeitgründen an Präsenzterminen nicht teilnehmen können. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zum Selbststudium, da ein großer Teil der Lerninhalte selbstständig über die Internet-Plattform der IHK Akademie Digital GmbH erarbeitet wird. An einem Präsenztag unmittelbar vor dem Prüfungstermin wird die praktische Prüfungsaufgabe geübt, am Folgetag wird die Prüfung absolviert.
Die IHK Hochrhein-Bodensee bietet an den Standorten in Konstanz und Schopfheim Präsenzlehrgänge mit den oben aufgeführten Modellen sowie Online-Lehrgänge an. Für weitere Informationen zu den Lehrgängen inkl. Terminübersicht folgen Sie der nachfolgenden Verlinkung.
Hinweise zum praktischen Prüfungsteil
Der Teilnehmer hat dem Prüfungsausschuss ein schriftliches Konzept zu der gewählten Ausbildungssituation vorzulegen, das zum Beispiel die Beschreibung der Ausgangssituation, eine Beschreibung und Analyse der Aufgaben-/Problemstellung, die Zielformulierung sowie Lösungsalternativen und eine Begründung der gewählten Vorgehensweise enthält. Das Konzept mit einem maximalen Umfang von drei Seiten und die Erklärung über die selbstständige Anfertigung ist dem Prüfungsausschuss am Tag der praktischen Prüfung in dreifacher gehefteter Ausfertigung vorzulegen.
In dem sich an die Präsentation/Durchführung anschließenden Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er die gewählte Situation in Gesamtzusammenhänge einordnen und Hintergründe erläutern kann.
Präsentation einer Ausbildungssituation
Es handelt sich um eine theoretische Darstellung des methodisch/didaktischen Konzepts einer Ausbildungssituation. Die Prüfer dürfen bei der Präsentation nicht mit einbezogen werden.
Es handelt sich um eine theoretische Darstellung des methodisch/didaktischen Konzepts einer Ausbildungssituation. Die Prüfer dürfen bei der Präsentation nicht mit einbezogen werden.
Beispiele:
- Gestaltung eines Lernprozesses zu konkreten Lernzielen
- Einweisung von Ausbildungsbeauftragten
- Abstimmung eines gemeinsamen Projekts mit der Berufsschule
- Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb
- Planung eines Ausbildungsabschnittes
- Auswahl einer betrieblichen Aufgabe als Lernprojekt
- Gespräch über ein konkretes Fehlverhalten eines Auszubildenden
Dabei soll der Prüfungsteilnehmer auf folgendes achten:
- Sachlogische, geordnete und strukturierte Darstellung eines methodisch, didaktischen Konzept
- Sicheres und überzeugendes Auftreten
- Verständliche und flüssige Ausdrucksweise
- Sicherer und fachgerechter Umgang mit den eingesetzten Medien
Mögliche Bewertungskriterien für die Präsentation:
- Eröffnung, Vorstellung des Prüfungsteilnehmers
- Darstellung der Ausbildungssituation
- Aufgabenstellung und Analyse
- Zielformulierung
- Handlungsalternativen/Darstellen der gewählten Vorgehensweise mit Begründung
- Medieneinsatz, Umgang mit Medien (selbst verwendete und geplante für die Aufgabenstellung)
- Zeitlicher Rahmen
- Stimmigkeit des didaktisch, methodischen Konzepts über die Vorgehensweise
Praktische Durchführung einer Ausbildungssituation
Zur praktischen Durchführung benötigte Hilfsmittel müssen vom Teilnehmer selbst ausgewählt und mitgebracht werden (je nach gewählter Ausbildungssituation).
Zur praktischen Durchführung benötigte Hilfsmittel müssen vom Teilnehmer selbst ausgewählt und mitgebracht werden (je nach gewählter Ausbildungssituation).
- Gesprächseröffnung
- Motivation des Auszubildenden
- Darstellung der Ausgangssituation
- Aufgabenstellung und Analyse
- Zielformulierung
- Didaktisch, methodische Umsetzung mit Begründung
- Medieneinsatz
- Zeitlicher Rahmen
- Kommunikationsfähigkeit
- Situative Gesprächsführung
- Motivation
- Ermittlung von Vorkenntnissen
- Fragetechnik
- Blickkontakt, Auftreten, Mimik, Gestik
- Gewählte Methode(n)
- Lernzielkontrolle
- Visualisierungstechniken
- Lernhilfen
- Verständlichkeit/Anschaulichkeit
- Transfer
- Sachliche Richtigkeit
- Praxisnähe
- Datenschutz/Unfallverhütung/Hygienevorschriften
Vorhandene Medien
Die IHK stellt folgende Medien zur Verfügung: Beamer, Flip-Chart und Pinnwand
Die IHK stellt folgende Medien zur Verfügung: Beamer, Flip-Chart und Pinnwand
Fachgespräch
Der Prüfungsteilnehmer hat die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern (§ 4 Abs. 3 AEVO).
Der Prüfungsteilnehmer hat die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern (§ 4 Abs. 3 AEVO).
- Problemerfassung/Problemanalyse Zielorientierung bzw. Zielformulierung
- Lösungsalternativen und Begründung der gewählten Lösung
- Bezug zur Ausbildungsordnung
- Praxisorientierung
- Berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz
- Einordnung in gesetzliche Rahmenbedingungen (wie BBiG, JArbSchG, Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan)