Fortbildungsprüfungen

Geprüfte/r Fachwirt/in für Güterverkehr und Logistik

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Kompetenz vorhanden ist, eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen des Güterverkehrs und der Logistik Organisationseinheiten zu führen, die Leistungserstellung unter Einbeziehung interner und externer Partner zu planen und zu steuern, deren Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten sowie marktgerechte und kundenspezifische Dienstleistungen zu entwickeln. Dabei sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das internationale Umfeld zu berücksichtigen.
Es sollen folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
  1. Planen, Koordinieren, Steuern und Optimieren der Leistungserstellung in Güterverkehr und Logistik,
  2. Analysieren logistischer Anforderungen und Entwickeln von markt- und kundengerechten Lösungen,
  3. Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen,
  4. Mitwirken bei der Angebotserstellung und Preisgestaltung,
  5. Verhandeln und Vorbereiten von Verträgen über Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen,
  6. Mitwirken bei der kaufmännischen Steuerung des Unternehmens,
  7. Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
  8. Organisieren der Berufsausbildung,
  9. Entwickeln und Steuern von Projekten,
  10. Gestalten der Kommunikation und Kooperation nach innen und außen,
  11. Mitgestalten des Qualitäts-, Gesundheits- und Umweltmanagements.
Ausführliche Informationen sowie die geltenden rechtlichen Grundlagen sind der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 110 KB) über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik" / "Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik" zu entnehmen.

Aufbau der Prüfung

Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  • Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen,
  • Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen und
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit.
Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:

Schriftlicher Prüfungsteil

Die schriftlichen Prüfungen werden auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen Aufgabenstellungen durchgeführt. In diesen werden alle drei oben genannten Handlungsbereiche abgefragt.

Mündlicher Prüfungsteil

Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. In ihr soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann.
Durch die Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Aufgabe der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf zwei der oben aufgeführten Handlungsbereiche beziehen, von denen einer der Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ ist. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten. Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Aufgabe, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der schriftlichen Prüfung eingereicht.
Im Fachgespräch soll, ausgehend von der Präsentation, die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten dauern.
Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines “Geprüften Fachwirts für Güterverkehr und Logistik” haben. 
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Dazu steht das Formular “Antrag auf Überprüfung der Zulassung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1380 KB) zur Verfügung. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 223 KB) gesendet werden.
Erst nach bzw. mit Zugang der schriftlichen Zulassungsbestätigung können sich Interessenten zur Prüfung anmelden. Die Unterlagen zur Anmeldung erhalten sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 223 KB).

Prüfungstermine und Fristen

Die genauen Termine für die schriftlichen Prüfungsteile entnehmen Sie bitte der Terminübersicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 32 KB) für die Prüfung zur "Geprüften Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik" / zum "Geprüften Fachwirt für Güterverkehr und Logistik".
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Frühjahr eines jeden Jahres ist der 15. Januar
Anmeldeschluss für alle Prüfungen im Herbst eines jeden Jahres ist der 15. Juli.
Bitte beachten:
Wir bieten diese Prüfung nicht zwangsläufig zu jedem angegebenen Prüfungstermin an. Für Rückfragen steht Ihnen die verantwortliche Sachbearbeiterin gerne zur Verfügung.

Prüfungsgebühren 

Die Gebühren werden für einen Prüfungstermin erhoben und erstrecken sich auf die gesamte Prüfung. Nach aktuellem Stand (Dezember 2019) ergeben sich für die einzelnen Prüfungsteile folgende Gebühren: 
Prüfungsteil
Gebühr*
Alle Prüfungsteile (gesamt)
600,00 EUR
* Die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Gebühren sind der aktuellen Fassung der Verwaltungsrichtlinie zum Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 373 KB) bzw. den verbindlichen Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die Gebühren werden in aller Regel kostendeckend kalkuliert und in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. angepasst.
Detaillierte Informationen zur Erhebung von Prüfungsgebühren und zur Gebührenordnung der IHK Hochrhein-Bodensee finden Sie hier.

Rücktritt / Nichtteilnahme

Ausführliche Informationen zum Rücktritt von Fortbildungsprüfungen nach erfolgter Anmeldung (bspw. Richtlinien, Rücktrittsgebühren, etc.) bzw. für den Fall der Nichtteilnahme an einer Prüfung finden Sie unter der Rubrik “Rechtliche Grundlagen – Rücktritt / Nichtteilnahme”.

Finanzielle Förderung 

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BaföG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder erhalten Sie telefonisch unter 0800/6223634.

Hinweise und Tipps

In der Prüfung dürfen Sie die zugelassenen Hilfsmittel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB) verwenden. Diese können in den verschiedenen Prüfungsteilen variieren. Andere Dokumente, Unterlagen oder Schreib- bzw. Rechenhilfen sind in der Prüfung nicht erlaubt.
Zur optimalen Prüfungsvorbereitung bietet die DIHK-Bildungs-GmbH kostenpflichtig Lernmaterial und Prüfungsaufgaben an. Die Reihe “Aufgaben/Lösungshinweise” enthält die original Prüfungsfragen der vergangenen Jahre mit den dazugehörigen Lösungshinweisen. Durch das Lösen der Prüfungsaufgaben festigen Sie nicht nur Ihr Wissen, sondern lernen auch die Lösungserwartungen und die Bearbeitungszeiten einzuschätzen.