Nr. 11711
Aus- und Weiterbildung

Informationen für Auszubildende

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Das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, Berufsschüler*innen, die eine auswärtige Berufsschule besuchen müssen, die dadurch verursachten Mehrkosten einer notwendigen Unterbringung und Betreuung hinreichend auszugleichen.

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Urlaubsanspruch von Auszubildenden nach tariflichen und rechtlichen Regelungen.

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Im Anhang finden Sie ein Merkblatt des DIHK zum Thema "Informationen zur Vergütung bei Teilzeitausbildung"