Aus- und Weiterbildung
Kostenerstattung bei Besuch auswärtiger Berufsschulen
Das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, Berufsschüler*innen, die eine auswärtige Berufsschule besuchen müssen, die dadurch verursachten Mehrkosten einer notwendigen Unterbringung und Betreuung hinreichend auszugleichen.
Bezuschusst werden Berufsschüler*innen, bei Besuch des Blockunterrichts einer regionalen Fachklasse mit vorübergehender Unterbringung am Berufsschulort.
Der
Antrag kann beim Regierungspräsidium oder über die Schule gestellt werden. Bei weiteren Fragen können Sie sich direkt an die angegebenen Ansprechpartner*innen des Regierungspräsidiums wenden.
Anträge auf Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses sind möglichst sofort nach Ende eines Unterrichtsblocks, spätestens aber zum 1. Oktober für das vorangegangene Schuljahr dem zuständigen Regierungspräsidium – bei Schulbesuch in Baden-Württemberg über die Schule – einzureichen.