Standort

Tipp der Woche: kostenlose Standortberatung für Unternehmen

Die IHK Köln bietet Unternehmen eine kostenlose Standortberatung. Aus aktuellem Anlass hier eine Frage aus der täglichen Beratung:
„Ich möchte meine unternehmerische Tätigkeit ändern. Kann ich dafür die bisherige Immobilie einfach weiternutzen?“  – „Nein, leider nicht!“
Jede Immobilie und jede räumliche Einheit einer Immobilie hat eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung. Ändert sich die Art der Nutzung, muss eine Nutzungsänderung beim Bauaufsichtsamt beantragt werden.
Beispiele sind die Umnutzung eines Dachraumes in Wohnraum, eines Lebensmittelgeschäfts in eine Gaststätte, eines Büros in ein Möbelgeschäft und vieles mehr.
Die Umwandlung einer Wohnung in eine gewerbliche Nutzung ist in der Stadt Köln beispielsweise nicht möglich. In Köln gibt es eine Wohnraumschutzsatzung (Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum, vom 30.06.2021), die dies unterbindet.
  • Eine Nutzungsänderung bedarf einer Baugenehmigung (auch ohne bauliche Veränderungen).
  • Der Bauantrag wird von einem bauvorlageberechtigtem Entwurfsverfasser (z. B. Architektin oder Architekt) eingereicht.
  • Welche Nutzung des Bestands genehmigt ist, weiß der Vermietende oder die Verkäuferin oder der Verkäufer der Immobilie.
  • Die Änderung der Genehmigung ist Aufgabe des Eigentümers, kann aber an die Mieterin oder den Mieter übertragen werden.
  • Es fallen Gebühren für den Bauantrag und ein Honorar für die Architektin oder den Architekten an.
  • Die Bearbeitungsdauer einer Baugenehmigung beträgt bei der Stadt Köln mehrere Monate.
  • Bis zum Erhalt der Genehmigung kann die Immobilie/Räumlichkeit nicht für die geplante Nutzung, sondern nur für die aktuell genehmigte Nutzung genutzt werden.
Berücksichtigen Sie diese Punkte bei Ihrer Kalkulation bzw. bei den Mietverhandlungen.
Hinweis: Wird eine Immobilie/Räumlichkeit abweichend von der aktuell genehmigten Nutzung genutzt, so besteht die Gefahr, dass die Bauaufsicht die Nutzung mittels einer sog. bauordnungsrechtlichen Verfügung untersagt. Dies kann eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten.
Die Mitarbeitenden der IHK Köln beraten Sie gerne zu Bauvorhaben und Nutzungsänderungen mit Ihrem individuellen Anliegen.