Standort
Kurz und kompakt erklärt: Bauliche Nutzungsänderung
„Ich habe passende Räume für mein Unternehmen gefunden. Kann ich dort einfach loslegen?“
Nicht unbedingt. Entscheidend ist nicht nur, ob die Räume für Ihr Unternehmen geeignet sind. Auch die geplante Nutzung muss dort baurechtlich zulässig sein.
Wann liegt eine Nutzungsänderung vor?
Eine Nutzungsänderung kann vorliegen, wenn Räume künftig anders genutzt werden als bisher genehmigt – auch wenn dafür nichts umgebaut wird.
Zum Beispiel:
- ein Laden wird zur Gaststätte,
- eine Wohnung wird zum Büro oder zur Praxis,
- ein Büro wird zum Laden,
- eine Gewerbefläche wird zu Wohnraum.