Handel

Pflicht zur Rücknahme von Altbatterien

Der Verkauf von Batterien geht mit der gesetzlichen Verpflichtung einher, die verbrauchten Altbatterien wieder zurückzunehmen.

Rechtliche Aspekte

Die Verpflichtung zur Rücknahme von Altbatterien ergibt sich aus dem Batteriegesetz. Dort ist unter anderen auch eine Einschränkung dieser Verpflichtung bezüglich Art und Menge der Altbatterien geregelt.
So müssen zum einen nur Batterien zurückgenommen werden, die der Händler selbst im Sortiment führt und zum anderen muss nur die Rückgabemenge eines üblichen Verbrauchs angenommen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Abholung der Batterien kostenfrei erfolgt.
Achtung: Wenn Sie Batterien aus dem Ausland beziehen, treten Sie auf dem deutschen Markt als Hersteller auf und es gelten zusätzliche Bestimmungen.

Wie kann ich an einem Rücknahmesystem teilnehmen?

Um die Rückführung der Altbatterien korrekt zu gestalten, stellt die Stiftung ear (Elektro-Altgeräte-Register) Informationen zur beteiligung an einem Eigenrücknahmesystem zur Verfügung.